Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinen Begehung im Rahmen der Energie-Audits stoße ich immer wieder auf dezentrale Ablüfter. Diese laufen i.d.R. im Dauerbetrieb auf 30% und bei "Besetzung" des Bad/WC mit 100%.
Im allgemeinen erfolgt die Zuluft über spezielle Fensterschlitze, in Sonderfällen über den Flur.
Die gemessenen spezifischen Verbrauchswerte und die Werte die der bedarfs-gerechnete Energie-Ausweis darstellen weichen entsprechend voneinander ab - vermutlich da nicht entsprechend berücksichtigt.
Zwar könnte man hinterher die verlorene Energie wieder mit kleinen Wärmepumpen und einem KVS-System einfangen, das ist aber wirtschaftlich nicht immer darstellbar. Gibt es Beispiele für solche Nachrüstungen aus der Praxis?
Die KfW verlangt in der Regel einen Gleichwertigkeits-Nachweis - jedoch würde er solche o. Änderungen überhaupt berücksichtigen?
Welche Möglichkeiten hat ein Bauherr, bzw. dessen Berater, welche Nachweise kann er von einem GU (General-Unternehmer) oder einem Bauträger einfordern?
Wie bzw. wann kann eine Abweichung zwischen Bedarfs-Wert und Verbauchs-Wert als Mangel geltend gemacht werden?
MfG
Frank Ambiel
Gefragt am: 24.05.2019 08:43:48 von Fernwärmegesellschaft
7 Antworten
Die Festerfalzlüfter bringen keinen großen Beitrag zum "Energieverlust".
Wie hatten vor Kurzem einen Blower Door Test im wohnfertigen Zustand durchgeführt. das Haus war so mit Fensterfalzlüftern ausgestattet, dass der Mindestluftwechsel nach 1946-6 eingehalten wird. Die Fensterfalzlüfter wurden beim Test nicht abgeklebt und dennoch hatten wir ein n50 Wert von 1,17 für das Mehrfamilienhaus (6WE).
Unterdruck 1,03 und Überdruck 1,30. Das bedeutet, dass die Fensterflazlüfter ca. 0,27 1/h ausmachen (bei 50pa!).
Im Wohnzustand bei natürlichen Drchverhältnissen ca. 1/10 davon = 0,027 1/h: das ist also so gut wie nix, was die Fensterfalzlüfter an Lüftungsverlusten generieren.
Geantwortet am: 05.06.2019 16:45:44 von Sony Ony
Bei dem vom Fragesteller beschriebenen System handelt es sich um ein DIN 18017-3 Bad Abluftsystem mit so vorgesehenem dauerndem Ventilatorbetrieb. Die Fensterfalzlüfter dienen hier als reine Zuluftöffnung, genauso der ebenfalls beschriebene Türunterschnitt. Insofern gibt es auch keine Abluft durch die FFL und daher auch keinen Energieverlust.
Ganz anderes Thema: Fensterfalzlüfter:
Bei natürlichen Druckverhältnissen (z.B. 2 bzw. 4 Pa) beträgt der reale Durchsatz rund 12 bzw 19% des im Blower Door Test gemessenen Durchsatzes (DIN 1946-6, Formel 13), und zwar des gesamten Wertes. Die FFL dienen ja nur als Ergänzung für die Differenz zwischen Mindestluftwechselbedarf bei Feuchteschutzlüftung und natürlicher Infiltration.
Aber was mißt man eigentlich? Ich habe ebenfalls eigene Versuche gemacht und habe ähnliche Ergebnisse erzielt. Aber meine Bewertung ist anders: Der Unterschied zwischen Über - und Unterdruck ist deswegen nicht so groß weil
1. die FFL auch bei hohem Unterdruck bei weitem nicht so geschlossen und dicht sind wie uns die Werbung suggeriert; und daher 2. es sich bei beiden Messungen um einen Gesamtluftwechsel aus FFL und Gebäudefugen handelt. Interessant ist erst eine weitere Meßreihe mit komplett abgeklebten Einströmschlitzen der FFL, und aus diesem Wert ergibt sich dann im Vergleich mit der vorherigen Meßreihe der Volumenstromeinfluß des FFL auf das Gebäude. Aber auch mit diesem Differenzwert kann man m.E. nichts anfangen, denn die Klappenstellung bei 50 Pa sagt eben nichts über die Klappenstellung bei 2 oder 4 Pa aus.
Ergo: Man mißt viel, weiß aber immer noch nichts üben den realen Durchsatz. Es sei denn man würde mit 2 oder 4 Pa Unterdruck messen, was zwar theoretisch möglich erscheint aber dann so fehlerträchtig ist, dass es sinnlos ist, daher habe ich diesen Versuch dann nicht mehr gemacht.
Geantwortet am: 05.06.2019 17:54:00 von Bernhard Engels
Bernhard EngelsBei dem vom Fragesteller beschriebenen System handelt es sich um ein DIN 18017-3 Bad Abluftsystem mit so vorgesehenem dauerndem Ventilatorbetrieb. Die Fensterfalzlüfter dienen hier als reine Zuluftöffnung, genauso der ebenfalls beschriebene Türunterschnitt. Insofern gibt es auch keine Abluft durch die FFL und daher auch keinen Energieverlust.
Versteh ich nicht - durch die FFL wird kalte Luft angesaugt und später im Bad als Warme Luft abgesaugt. Die Wärme ist dann doch weg - oder?
Geantwortet am: 06.06.2019 09:29:00 von Fernwärmegesellschaft
Die Abluft und die Wärme ist weg, richtig. Aber die FFL sind Zuluft(!)elemente, der Energieverlust entsteht nicht durch die Zuluft sondern durch die Fortluft, also am Ende des Ventilatorschachtes. Wenn ich die warme Abluft in die Umgebung außer Haus herauspuste habe ich einen Energieverlust infolge Luftwechsel in Größe von ROluft*VOLUMENSTROM*CPluft*(TEMPERATURabluft-TEMPERATURzuluft). Sollte aber bspw. in dem Abluftstrang noch ein Wärmetauscher eingebaut sein der einen Teil der Ablufttemperatur nutzt um bspw. irgendeine Zuluft vorzuwärmen oder Teil einer Abwärmepumpennutzung ist, so wird die Temperatur der Abluft verringert und damit der Energieverlust verringert. Ich hoffe, anhand des Beispieles wird klar, dass der Energieverlust nicht vom Zustand am Zuluftelement abhängt sondern im wesentlichen vom Zustand am Fortluftpunkt.
Geantwortet am: 06.06.2019 09:47:30 von Bernhard Engels
Guten Tag Herr Engels,
natürlich ist ein Energie-Audit und ein EnEV-Nachweis nicht das gleiche. Und dass bei unterschiedlicher Nutzung, unterschiedliche Ergebnisse herauskommen ist unbestritten.
Bei uns in Süddeutschland wird i.d.R. der Stand-Ort Würzburg verwendet.
Mit einer Abweichung von +/-30% würde ich die Frage auch nicht stellen - allerdings bei 200% wirds merkwürdig.
Woher weiss man ob der Handwerker z.B. die Isolierungen von Heiz- und Warmwasserleitung vollständig verbaut hat?
Oder in diesem Fall - der Luftwechsel wird ja bei der Planung fest vorgegeben - und der ist bei einem Pflegeheim von Haus aus höher als bei einem Wohngebäude, kann dies sehr wohl beim Nachweis eingegeben werden.
Statt dessen hält man sich an hier unrealistische Mindestwerte aus der EnEV (z.B. 19 °C Innentemperatur, Mindestluftwechsel) und führt meiner Meinung nach diesen Ausweis Ad-Absurdum - und spart sich bei der Ausführung ein paar Euros.
hth
Frank Ambiel
Geantwortet am: 06.06.2019 09:23:06 von Fernwärmegesellschaft
Die Klimarandbedingung bei der Berechnung des Nachweises ist durch die EnEV vorgegeben. Seit 1.5.2014 wurde eine neue Randbedingung gewählt, der der Ort Potsdam am ehesten vergleichbar ist. Zuvor war dieser nächstmögliche Vergleichsort Würzburg. Daher ist seit 2014 auch in Bayern die Klimarandbedingung "Potsdam" und nicht mehr "Würzburg" in der EnEV Berechnung anzusetzen.
Woher man weiß ob der Handwerker die Isolierungen richtig verbaut hat? Das sollte der baubgleitende Architekt wissen, oder bei größeren Bauwerken als zwei Wohneinheiten (bei uns in NRW) der baubgleitende SV für Wärmeschutz bei seinen wesentlichen Stichprobenkontrollen, oder falls es die vorgenannten Leute nicht gibt sollte es den Rechnungen bezahlenden Bauherren interessieren bei der Kontrolle der Handwerksleistungen.
Der in der EnEV für Wohnnutzung berechnete Luftwechsel ist nach meiner Erfahrung viel zu hoch angesetzt. Der real existierende Luftwechsel liegt etwa in der Größenordenung zwischen 0,2 bis 0,35/h bei freier Lüftung über Fensteröffung.
Die in der EnEV angesetzten 19°C sind ein Mittelwert für eine Einzonenberechnung und berücksichtigen eine in der Realität unterschiedliche Temperierung der Räume nach Nutzung, z.B. Wohnzimmer 22°, Schlafräume 18°, Treppenhaus 19°, Gästezimmer 15°C etc., das ist so m.E. richtig als Mittelwert angesetzt.
Und Nochmals: Die EnEV Berechnung ist keine Energieplanung sondern ein standardisiertes Nachweisverfahren, das untereinander vergleichbare Werte ermöglicht. Will man reale Verbrauchswerte prognostizieren, dann muß man in der Tat reale örtliche Randbedingungen, Luftwechsel, Innentemperatur und anderes einpflegen, aber dies ist dann weder ein zulässiger EnEV Nachweis noch ein zulässiger Energieausweis.
Wenn aber Wohngebäude tatsächlich das -wie von Ihnen benannte- dreifache des im Bedarfsausweis angegeben verbrauchen, dann sollte man dem im Detail nachgehen. Dann wird man Messen-Rechnen-Auswerten-Bewerten und den Dingen Schritt für Schritt auf die Spur kommen. Genau das ist ja ein Energieaudit, und damit die Aufgabe des Auditors, Einsparpotentiale zu identifizieren und zu quantifizieren.
Geantwortet am: 06.06.2019 10:18:52 von Bernhard Engels
Guten Tag,
ein Energiebedarfsausweis, der inhaltlich im Neubau dem Nachweis der EnEV entspricht, ist kein Energieaudit. Im Kommentar zur EnEV, die die Randbedingungen zur Berechnung beschreibt, wird ja bereits darauf hingewisen, dass aus den errechneten Werten und Kennzahlen nicht auf einen real zu erwartenden Verbrauch geschlossen werden darf. Vielmehr sollen die Kennzahlen verschiedener Energieausweise untereinander verglichen werden können und dem Leser so einen Vergleich ermöglichen. Uns Gebäude-Energieberatern ist das auch logisch, denn es handelt sich um ein öffentlich rechtliches Nachweisverfahren mit festen Randbedingungen, die nicht unbedingt etwas mit der Realität am und im Gebäude gemein haben. Als Beispiel sei nur der gerechnete Klimastandort "Potsdam" genannt und nicht der Reale, oder der aus der Gebäudenutzfläche abgeleitete Warmwasserbedarf, wobei die Gebäudenutzfläche aus dem Außenvolumen des Gebäudes errechnet wird.... usw..
Der GU muß natürlich einen EnEV Nachweis führen, dieser muß auch vollständig und in allen Einzelheiten prüfbar dem Bauamt vorgelegt werden. Spätestens dort können Sie als Eigentümer Einsicht in die Akten nehmen.
Wenn dieser Fehler enthält ist dies ein Mangel. Aber Abweichungen zwischen realem Verbrauch und den Daten eines korrekten EnEV Nachweises = Energiebedarfsausweis stellen m.E. keinerlei Mangel da, denn es werden Äpfel mit Birnen verglichen.
Das von Ihnen beschriebene Abluftsystem für Bäder und Toiletten ist ein DIN 18017-3 System und muß auch so für fensterlose Räume gebaut werden. Der Luftwechsel stellt natürlich einen Energieverlust da, aber dieser wird auch im EnEV Nachweis so abgebildet. Im konkreten Fall -bei angenommener Fensterlüftung des Restgebäudes- hätte man für die WC und Bad Räume anteilig ein maschinelles Abluftsystem in Verbindung mit ansonsten freier Lüftung zu programmieren. Dies kann über eine äquivalente Luftwechselrate dargestellt werden.
Der von Ihnen angesprochene Gleichwertigkeitsnachweis der KfW bezieht sich auf Wärmebrücken und berücksichtigt daher niemals die verbaute Lüftungstechnik im Hause.
mit freundlichen Grüßen
Bernhard Engels
Geantwortet am: 04.06.2019 10:11:24 von Bernhard Engels