Guten Tag alle miteinander!
Kurze Frage am Montag-Vormittag:
Ein Kunde hat sein Wohnhaus (weniger als 5 Wohneinheiten), Baujahr vor 1977, mit neuen 3-fach verglasten Fenstern saniert und auch das Dachgeschoss (vormals ungenutzt) zu einem Wohnraum ausgebaut und das Dach in diesem Zuge energetisch saniert.
Für die Vermietung der Wohnung im EG soll nun ein Energieausweis erstellt werden.
Reicht uns ein Verbrauchsausweis obwohl der kaum aussagekräftig sein wird, aufgrund der energetischen Maßnahmen in den letzten Monaten? Oder emfpiehlt es sich, aufgrund der Genauigkeit, einen Bedarfsausweis zu erstellen...?
Liebe Grüße und schonmal Danke vorab für eure Meinungen :-)
3 Antworten
Guten Morgen,
Energieausweise sind per se erst einmal 10 Jahre lang gültig. Sofern es eine bauliche Änderung gibt - und die ist meist mit einer Verbesserung der energetischen Qualität verbunden - wird sich das positiv auf den Verbrauchs- / Bedarfswert auswirken. Es ist also zu empfehlen, einen bedarfsorientierten Energieausweis zu erstellen, damit einerseits das tatsächliche Gebäude abgebildet ist und andererseits ein "besserer" Energieausweis vorliegt.
Ein Pflicht zur Neuausstellung ist mir jedoch nicht bekannt. LG
Vielen Dank!! :-)
Moin Kollegin,
soweit ich das im Kopf habe ist immer die Rede von "gültigen Verbrauchswerten". Meiner Auffassung nach passen die vorliegenden Verbräuche durch die Maßnahme nicht mehr zum Objekt.
Außerdem ist wegen des Baujahres nachzuweisen, dass die WSchV77 eingehalten wird. Das tue ich idR tabellarisch anhand der vorliegenden Konstruktionen/U-Werte.
Ich würde einen Energiebedarfsausweis erstellen. Wahlweise kombiniert mit einem Sanierungsfahrplan vorraus.
LG