Liebe Energieberaterkolleginnen/-kollegen,
kann davon ausgegangen werden, dass nach Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans ein/e andere/r Energieberater/in mit der „Umsetzungshilfe“, die mit dem Individuellen Sanierungsfahrplan automatisch miterstellt wird, die drei Leistungen
- Antragstellung von Fördermitteln,
- energetische Baubegleitung zu den Sanierungsmaßnahmen und
- die finale Verwendungsnachweiserklärung
übernehmen kann?
Vielen Dank für regel- und richtliniensichere Antworten.
2 Antworten
Achso, und Thema Richtlinientreue: Der Kunde erhält die 5% Bonus für alles, was der Kollege vorher auf den Plan geschrieben hat (egal in welchem Schritt).
um zu antworten.
Prinzipiell ja. Dafür ist der Plan ja erstellt worden, dass man dann gemäß dem Plan die Sanierung durchführt.
Allerdings würde ich mich nicht blind auf den Plan des Kollegen verlassen. Leider gibt es da zu viele schwarze Schafe, gerade aus der Reihe derjenigen, die anschließend keine Baubegleitung anbieten.
Also 1. mit dem Bauherren den ersten Schritt erneut abstimmen und 2. diesen Schritt dann noch einmal nachrechnen.
Machts natürlich teurer für den Kunden, vor allem wenn ein Effizienzhaus nachgerechnet werden muss. Daher Tipp an potentielle Kunden, die hier mitlesen: Sucht euch einen Energieberater, der auch anschließend den Bau selbst begleitet.