Kann ein Einfamilienhaus-ähnliches Gebäude, in dem nur eine Artzpraxis untergebracht ist, als Wohngebäude betrachtet werden (keine Kühlung)? Nutzung ist wohl relativ identisch zum Wohngebäude.
4 Antworten
Inzwischen kam Antwort vom Bafa: "...da die jetzige Nutzung für das gesamte Gebäude eine Arztpraxis ist, kann es nicht als ein Wohngebäude bewertet werden und somit kein Antrag auf Förderung für Wohngebäude erstellt werden."
Guten Morgen,
ich habe eine Anfrage für BEG EM Heizung, 2 WE Wohnnutzung, 1 Einheit Arztpraxis.
Hier steht, dass es als Wohnnutzung angesetzt werden darf: https://www.haustec.de/management/markt/beg-em-wie-werden-gemischt-genu…. Mit dem Hinweis auf zentrale Heizungsanlage
In den ganz neuen TFAQ Version 5.0 kann ich das so nicht rauslesen. Hier gibt es wieder den Verweis auf die GEG Auslegungsfragen mit den drei Bedingungen.
Für die BEG EM interessiert in dem Zusammenhang doch nur die Frage nach der Anzahl WE für die maximalen förderfähigen Kosten?!?
Danke
Wenn ein Haus überwiegend Wohnnutzung hat, und nur teilweise eine wohnähnliche, gewerbliche Nutzung, kann man das als Wohngebäude zusammenfassen.
Wenn man aber eine reine Nichtwohnnutzung hat, ist das ein NWG, auch wenn die Nutzung wohnähnlich ist. Dies ist bei der ursprünglichen Frage (Im Haus ist ausschließlich eine Arztpraxis) wohl der Fall.
Zitat aus den Technischen FAQs: "In einem Nichtwohngebäude gelten wohnähnliche Nutzungen nicht als dem Wohnen dienende Nutzungen"
Weiteres hier - Punkt 1.01. https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technisch…
siehe: https://www.geb-info.de/forum/frage/praxis/beratungsbericht-mischnutzung