Hallo zusammen!
Wisst ihr wie die rechtliche Grundlage bzgl. Änderungsstunden in laufenden Projekten (z.B. bei nötigen Neuberechnungen durch größere architektonische Umplanungen) ist?
Muss das vorher im Vertrag mit dem/der BauherrIn festgelegt worden sein oder ist es rechtlich zulässig Änderungsstunden in Rechnung zu stellen, wenn das nicht explizit vertraglich festgelegt wurde?
Wie handhabt ihr das in der Praxis?
Gefragt am: 29.04.2020 16:12:12 von Wärmeschützer
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