Moin,
folgende Situation:
- Vor-Ort Überprüfung der Ist-Situation mit Empfehlung, ob ein Sanierungsfahrplan sinnvoll ist.
- Abschlagsrechnung für Beratung bis dahin.
- Empfehlung, iSFP zu erstellen.
- Antrag wird gestellt.
Frage: Kann die Abschlagsrechnung bei den Kosten für den iSFP mit einbezogen werden, obwohl sie vor der Antragstellung gestellt wurde, da diese Kosten ja nicht noch einmal erforderlich sind?
Seid gegrüßt
Robert
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