Hallo Kollg.,
ich werde immer mal wieder mit Abrechnungen im BEG und BAFA EM mit größeren pauschalierten Positionen konfrontiert.
Bei mir ist bei > 500 € Materialpauschale etc. immer "Schluß mit lustig", da bitte ich meist um genaue Listungen.
Selbst Haustechnik-Handwerker mit dem Kürzel ENERGIEBERATER in der Firmenkennung fangen da an mit mir zu disskutiern.
Kennt da jemand die genaue Textstelle in unseren Vorschriften ?!
Danke
MFG RR
3 Antworten
die Pauschalisierung ist nichts Seltenes.
Wie das überhaupt ein Steuerberater dieser Firmen durchgehen lässt, verstehe ich auch nicht.
Ich noch mal mit meinen Gedanken an die EE-SV´s ,
fall´s es dazu tatsächlich keinen Hinweis in den FAQ´s für BEG und BAFA EM -bei groben Abrechnungspauschalierungen gibt !
Bisher habe ich mich auf den § xxx im Zivilrecht berufen , Auftragnehmer haben gegenüber Ihrem AG die Pflicht.... die Leistungen vollständig und umfänglich in einem zumutbaren Rahmen aufzustellen bzw. auszuweisen.
Die Ausweisung muss für den prüfenden EE-SV nachvollziehbar sein . Meine Grenze ist die Pauschale </= 500 € . Mehr ist für mich
nicht zumutbar. Für meine AG`s habe ich dazu auch meist GRÜNEINTRAGUNGEN mit Lohn/Material am Rechnungsrand festgehalten.
MFG RR
Ich habe gerade den Fall, dass das Bafa wegen Pauschalrechnungen Unterlagen nachfordert. Das Bafa bezieht sich dabei auf die gemäß § 14 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) erforderlichen Mindestangaben: