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Abrechnungen mit großen Pauschalierungen

Hallo Kollg.,

ich werde  immer mal wieder mit Abrechnungen    im BEG und BAFA EM  mit größeren  pauschalierten Positionen  konfrontiert.

Bei mir ist bei > 500  €  Materialpauschale  etc.   immer "Schluß mit lustig",  da bitte ich  meist um genaue   Listungen.

Selbst Haustechnik-Handwerker mit dem Kürzel  ENERGIEBERATER in der Firmenkennung fangen da an mit mir  zu disskutiern.

Kennt da jemand die genaue Textstelle in unseren Vorschriften ?!

Danke 

 

MFG RR

 

 

3 Antworten

Ich habe gerade den Fall, dass das Bafa wegen Pauschalrechnungen Unterlagen nachfordert. Das Bafa bezieht sich dabei auf die gemäß § 14 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) erforderlichen Mindestangaben:

  • Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
  • jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, bspw. Skonto oder Rabatt

die Pauschalisierung ist nichts Seltenes. 

Wie das überhaupt ein Steuerberater dieser Firmen durchgehen lässt, verstehe ich auch nicht.

Ich noch mal  mit meinen Gedanken an die  EE-SV´s ,  

fall´s es dazu  tatsächlich keinen Hinweis in den FAQ´s für BEG und BAFA EM  -bei groben Abrechnungspauschalierungen   gibt !

Bisher  habe ich mich  auf den § xxx  im Zivilrecht  berufen ,  Auftragnehmer haben  gegenüber  Ihrem  AG  die Pflicht....  die  Leistungen vollständig und umfänglich in einem zumutbaren Rahmen aufzustellen bzw. auszuweisen.

Die Ausweisung muss für den prüfenden EE-SV  nachvollziehbar sein . Meine Grenze ist die Pauschale </= 500 € . Mehr ist für mich 

nicht zumutbar. Für meine AG`s   habe ich dazu auch meist GRÜNEINTRAGUNGEN   mit Lohn/Material   am Rechnungsrand festgehalten. 

MFG RR

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