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Zahlungsnachweis Eigenleistung

Ein Kunde möchte in Eigenleistung die OGD mit Rollenware dämmen!

Frage: Akzeptiert das BAFA die Zahlung im Baumarkt mit ec-Karte und den Nachweis der Zahlung aus dem Kontoauszug?

Ich habe dem Kunden geraten, sich ein Konto beim Markt einzurichten und Zahlung auf Rechnung zu vereinbaren.

Hat jemand Erfahrung mit dem BAFA und Zahlung per ec-Karte?

Grüße aus Thüringen!

7 Antworten

Es ist eine ordentliche Rechnung notwendig, d.h. mit Anschrift Auftraggeber, das Investitionsobjekt muss drauf stehen, Datum und Rechnungsnummer, Dämmstärke & WLG sollten draufstehen, keine Barzahlung etc. (die Anforderungen ergeben sich aus der Richtlinie sowie dem Infoblatt über förderfähige Kosten). Quittungen/ Kassenbons werden i.d.R. nicht akzeptiert. Darüber hinaus müsstest Du als EEE die fachgerechte Durchführung wohl bestätigen, sofern das kein Fachunternehmer macht.

Eine  EC-Zahlung ist genau wie eine Barzahlung!

Also seitens des Baumarktes oder Baustoffhandels muss eine korrekte Rechnung wie von Lilly K. oben beschrieben ausgestellt werden. 

Und dann gibt es 15% Zuschuss auf ein bisschen MiWo nach Monaten irgendwann vom BAFA? Tja, wenn man als EEE sonst zurzeit nix zu tun hat.... Viel Spaß beim Papier quälen...

Danke für die Antworten!

Die OGD-Dämmung ist nur Teil einer größeren Maßnahme, einiges wird durch Fachunternehmen erledigt! Es sind auch 20%-Förderung, da ein iSFP vorliegt.

Ich bleibe also nur bei Zahlung auf Rechnung und Überweisung!

Ist EC-Zahlung nicht zulässig? Die Bezahlung muss doch nur unbar geschehen. Außerdem bekommt man bei Kartenzahlung eine Quittung. Zur Not kann man das auch noch mit einem Kontoauszug belegen.

Problem ist meines Erachtens nicht die EC-Zahlung, sondern die Anforderungen an die Rechnungsstellung. Sofern also nur der Kassenbon vorliegt, und keine ordentliche Rechnung, wird das nicht anerkannt.

Antwort auf von info@landgraf-…

Wir geben unseren Kunden in der Regel folgenden Text an die Hand:

"Hinweis für die Eigenleistung: Bei Eigenleistung werden Materialkosten vom BAFA gefördert. Dabei gilt es, Folgendes zu beachten:

  • Sie benötigen eine Rechnung (z.B. vom Baumarkt, ein bloßer Kassenbon genügt nicht), auf der der Name des Antragstellers und die Projektanschrift aufgeführt sind.
  • Auf der Rechnung dürfen nur die Posten stehen, die förderfähig sind (keine anderen Artikel auf derselben Rechnung).
  • Es wird ein Überweisungsbeleg oder – im Falle von EC-Zahlung – ein Kontonachweis benötigt."

Ich hoffe, das hilft weiter und liebe Grüße

Da bin ich mal gespannt, bei mir läuft eine TPN mit diesen Kassenbons. Werde euch zeitnah berichten. 

Wenn der TPN solange dauert wie beim Ispf der Verwendungsnachweis, dann fürchte ich bloß, dass dies erst im nächsten Jahr möglich ist.

Gruß Gere

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