Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Zählen Planungsleistungen im Neubau zur den förderfähigen Kosten

Ich stelle gerade die förderfähigen Kosten für einen BEG Neubau (Antragstellung Januar 2022) zusammen. Weiß jemand, ob auch Planungsleistungen, die Architekten und Statiker erbracht haben, zu den förderfähigen Baukosten zählen?

Dass die Kosten hierbei nicht auch noch unter der Baubegleitung angesetzt werden können, ist klar. 

Danke für Eure Antworten. 

8 Antworten

Moin,

kurze Antwort  FAQ´s  ab Punkt 6 !    Bei einem  "GRÖSSEREN" Neubau   ist es meiner Meinung nach nicht sinnvoll  Architekten- und 

Tragwerksplanerkosten  in die  Kostenschätzung zu generieren. EE Anteil und  Anteil zur "Nachhaltigkeit"  sowie  die  TGA Planung 

fressen den Kostenanteil eigentlich allein auf!  Wir kommen da regelmäßig deutlich drüber. 

Für kleine Neubauten, muss man  kreativ  rangehen  und auch mal zwischen den Zeilen suchen.   Wenn der Architekt  Wärmebrückenoptimierung bei den vielen Variantenuntersuchungen  für die Bauherrin    in der Vor-Entwurfs- und Genehmigungsphase betreiben muss, warum nicht ?!  Auch der TWP  kann dazu schon mal die ein oder andere Stunde  opfern!

Sinnhaft  ist die  Einbindung eines zusätzlichen Planer´s  , welcher  tatsächlich keine EE-Leistung erbringt , aber eher nicht, sehe ich zumindest so.   Wir bringen in unserem Portfolio  Architektur/TWP/Bauphysik  gleich mit ,  da stellt sich diese Frage nicht!

 

MFG  Rüdiger  

 

 

 

Lieber Kollege, danke für die Antwort. Auf welche FAQs beziehen Sie sich denn?

Energetische Fachplanung und Baubegleitung liegen bei mir und werden über mich abgerechnet und bezuschusst, es geht mir bei meiner Frage nur um das Architektenhonorar für Entwurf, Planung und Bauleitung, das auf jeden Fall nicht in die Baubegleitung fällt.    

Viele Grüße

Moin,

also in der Liste der förderfähigen Kosten wird immer von notwendigen Planungsleistungen, welche die Energieeffizienz steigern, gesprochen, siehe Liste der förderfähigen Kosten Punkt 6.1:
Es werden die Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung, die im unmittelbaren
Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen, anerkannDarüber hinaus sind
auch Leistungen der Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle im Zusammenhang mit der Umsetzung der
energetischen Maßnahmen förderfähig. 

In der Sanierung hat man da denke ich mehr handhabe, da vieles z.B. an Bestandsaufnahme für uns EEE notwendig ist, oder Bauteile auf Statik für neue Dämmung oder PV geprüft und ertüchtigt werden muss.
Im Neubau finde ich das schwierig, da die Leistungen erforderlich sind, um überhaupt etwas an Baumasse zu haben. Ist sicherliche eine Frage, wie man das Kind nennt, aber ich denke da ist maximal Anteilig etwas möglich. Entscheiden muss das letztlich aber der EEE, ob die Leistung unmittelbar hinsichtlich der Energieeffizienz notwendig ist.

Es geht wie gesagt um den Anteil der Architekten- und Planungsleistungen an den reinen Baukosten, nicht um die energetische Baubegleitung unter Punkt 6, die mit 50 Prozent gefördert wird. Diese Planungsleistungen sind für den Bau natürlich erforderlich, irgendjemand muss ja den Entwurf machen, den Bauantrag erstellen und einreichen, die Gewerke ausschreiben, die Statik berechnen und die Umsetzung als verantwortlicher Bauleiter überwachen. 

Ich habe gerade mit der KfW telefoniert, die sagen, ja, das gehört dazu, aber so klar würde das ja tatsächlich nicht in der Richtlinie stehen. Auch mal wieder so ein Ding, das man rechtssicher nicht gesagt bekommt...

Moin,

.. das ist  erst mal "sauer " so etwas von der KfW   zu hören.  Eigentlich  sind unter Punkt 6 der anrechenbaren Kosten  alle Leistungen 

deutlich beschrieben.  Solange die  o.g.  Aussage nicht schriftlich vorliegt, wäre ich da vorsichtig  mit  Leistungen Tragwerk und  Objektplanung 

Warum fragst Du  eigentlich  ? Du als EE wirst doch gegenüber der KfW oder BAFA die Honorarabrechnungen zu Papier bringen. Wenn Du einen Architekten oder TWP  mit in´s Boot holen willst , kannst Du das doch als Leistungen Dritter  an den Bauherren weitergeben.  Oder soll die  Honorarabrechnung vom  Archi... ,  TWP  für die  KfW-Abmeldung  nach Durchführung   für das Neubauprojekt  hochgeladen werden .  Dann viel Spaß , die KfW  schaut da zum Teil schon mal ganz genau hin.  

MFG  Rüdiger 

 

Wie bereits  in meinen vorigen Posts gesagt: Es  geht nicht um energetische Fachplanung und Baubegleitung, wie unter Punkt 6. aufgeführt. Es geht um die Baukosten für die Bestätigung nach Durchführung. Da gibt es genug Planungsleistungen, die nicht unter Punkt 6. fallen, und die vom Architekten, Tragwerksplaner, etc. erbracht werden. Um die geht es. 

 

Bin mir auch ziemlich sicher, dass die Planungsleistungen bei den förderfähigen Kosten drin sind.

Im Infoblatt steht:

Kosten für Objektplanung, Fachplanung oder allgemeine Baunebenkosten, wie beispielsweise für Gutachten und Beratungsleistungen, können als Baunebenkosten (Umfeldmaßnahmen) berücksichtigt werden, sofern sie sich auf das geförderte Gebäude beziehen.

Danke Holger_P für den Hinweis, hier steht es tatsächlich schwarz auf weiß, das kam aber erst mit der Version 3.0 ins Infoblatt rein, aber es würde damit gerade schon für mein Projekt gelten. In den ersten Versionen gab es diesen Satz noch nicht. 

um zu antworten.