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WPB für Haus Baujahr vor 1957 mit großem Anbau nach 1957

Hallo,

für ein Effizienzhaus EH 70EE möchte ich den WPB- Joker ziehen. Der Endenergiebedarf liegt unter 250, also noch Klasse G. Das Haus wurde 1953 gebaut und 1967 kam ein großer Anbau dazu (ca. 40% der jetzigen Wohnfläche). Weiß jemand, ob das Haus trotzdem ein Worst- Performance- Building ist?

Die Alternative wäre, einen neuen Energieausweis zu erstellen, denn der vorhandene ist arg oberflächlich oder vielleicht schöngerechnet. Ich mache mir nur Gedanken, ob das für die KfW vielleicht etwas "Geschmäckle" haben könnte, wenn ich den neu ausstelle. Gibt es damit Erfahrungen?

Muchas gracias

4 Antworten

Hallo Frank, 

ich stehe vor dem gleichen Thema. Hast du diesbezüglich etwas rausfinden können? 

Grüße Sebastian

Leider nicht.  

Moin Kollg.,

ich erinnere  mich ,  zu  diesem Thema gab es Weiterbildungsskripte der KfW -Bank aus Jan/Feb/Mär diesen Jahres   .

Moderator war  Oliver v. Schwerin.  Eventuell gibt´s die Unterlagen auf der Partnerportalseite der KfW - frei zugänglich !

 

MFG  RR 

 

 

Hallo Zusammen,

habe auch noch keine praktische Erfahrung aber mich auch mit dem Thema beschäftigt und geschaut wie es (best)möglich ist diesen für die Bauherren zu bekommen. Ist ja bei einem EH_EE pro Wohneinheit 15T€ Wert ;-)

Ich sehe das recht entspannt, da die KFW (BEG Richtlinie) explizit unter der Definition zur Einstufung des WPB über den Energieausweis schreibt:

"Bitte beachten Sie: ... . Der Energieausweis muss zudem den Zustand unmittelbar vor der Sanierung zum Effizienzhaus oder zum Effizienzgebäude beschreiben" 

Wann ist das wirklich der Fall, zeitlich oder technisch? Und wenn ich als Sachverständiger Zweifel an der Richtigkeit habe erstelle ich einen Neuen EA. Es wird ja siowieso eine neue Bilanzierung für die Förderung erstellt/gerechnet und wenn diese von den Werten des Energieausweises abweichen ist das dann ja sogar notwendig. Wenn es nur ein verbrauchsabhängiger ist dann würde ich sowieso einen bedarfsabhängigen machen, für die Förderung und hinterher ja sowieso notwendig.

Ob dann immer ein Offizieller vorab einzureichen ist und dann nach Sanierung noch mal ein neuer erstellt werden muss, ist denke ich noch mit der KFW zu klären, ist ja eigentlich unsinnig und verursacht Aufwand und Kosten. Zudem erhält die KFW ja sowieso die Werte in der BZA vom IST Zustand, da sollte auch eine zusätzliche nicht offizielle Bestätigung der E-Ausweis Werte durch den EEE reichen.

P.S. Ich finde es hat absolut kein Geschmäckle, sondern ist ordentliche EEE Arbeit, wenn die Kriterien wie oben beschrieben zutreffen;-)

siehe:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/Worst-Performing-Building-(WPB)/ 

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004854_M_261.pdf

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_F%C3%B6rderf%C3%A4hige_Ma%C3%9Fnahmen.pdf

Kleine Ergänzung:

Die Bewertung nach Baujahr bezieht sich nicht auf die Wohnfläche sondern die Außenwandfläche und wenn diese zu mindestens 75% energetisch unsaniert ist. Könnte bei deinem BV ggf. passen und ist dann ja noch einfacher.

LG Stefan

um zu antworten.