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WPB bei vorher unbeheiztem Gebäude

Hallo,

ein vorher unbeheiztes Gebäude soll zum Effizienzhaus saniert werden. das ist möglich, da es sich um "besonders erhaltenswerte Bausubstanz" handelt. es ist geplantt, Effizienzhausstufe 70 EE hinzubekommen.

Kann ich bei diesem Objekt noch zusätzlich den WPB-Bonus bekommen?

 

Hatte jemand von euch schonmal den Fall?

 

Gruß

Holger

6 Antworten

Moin,

ich kenne   nur:  wenn Du  mit  erhaltenswerter Bausubstanz (also  Basis KfW-Haus -Denkmal) weiter  planen willst dann  ohne WPB-Bonus.

Hier würde ich mal die KfW-Hotline anrufen.    Muss bei der Einordnung  von unbeheiztem Bestand  (Denkmal oder erhaltenswerte  B)

zwangsläufig  KFW-Haus Denkmal  geplant werden ? Was Du ja nicht willst !

MFG RR

 

 

 

Update:

Ich habe gerade mit der KfW-Hotline telefoniert, die telefonische Auskunft der Dame von der Hotline lautet:

Wenn wir Eff.haus 70 EE hinkriegen kann für das Gebäude auch der WPB-Bonus in Anspruch genommen werden.

Es scheint also zu gehen.

Hat die Dame von der Hotline auch mitbekommen dass es ne unbeheizte Scheune ist ?? 

Ich würde den Kunden wenigsten aufklären, dass der WPB Bonus eventuell am Schluss doch nicht gewährt wird 

Wenn es vorher ein unbeheiztes Gebäude war und und in diese Scheune nun eine neue Wohneinheit gebaut werden soll, handelt es sich um einen Neubau, auf jeden fall für de KfW. (technische FAQ 1.04)

Was du an der Hotline besprochen hast, hat nicht wirklich viel zusagen, so etwas wichtiges immer schwarz auf weiß.

 

Wenn es sich tatsächlich um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt sollte das mit dem KfW70EE WPB machbar sein, auch wenn es vorher unbheizt war, siehe Richtlinie der förderfähigen Kosten&Maßnahmen S. 9:

Bei Umwidmung von unbeheizten Nichtwohnflächen gilt: Sofern ausschließlich durch Umwidmung vormals
nicht beheizter Räume zu Wohnräumen eine neue abgeschlossene Wohneinheit entsteht (ohne Einbeziehen
von zuvor beheizter Fläche), ist eine Antragstellung für diese Wohneinheit nur in der BEG WG als Neubau
möglich.
Bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sowie Gebäuden mit sonstiger besonders erhaltenswerter
Bausubstanz im Sinne des § 105 GEG sind durch Erweiterung oder Ausbau neu entstehende
Wohneinheiten als energetische Sanierung förderfähig. Nicht als Erweiterung förderfähig sind Anbauten, die
ein selbständiges neues Gebäude bilden oder durch die der Denkmalstatus des Gebäudes eingeschränkt
oder aufgehoben wird.

 

LG und ein frohes Fest

Meine Auskunft der KfW-Hotline auf diese Frage diese Frage war:

Da das Gebäude vorher nicht beheizt war, kann es kein WPB sein. Das ist einleuchtend und logisch. Was soll das denn für WPB-Kennwerte haben, wenn es weder einen Verbrauch noch einen Bedarf hat?

Wenn es unter Denkmalschutz steht kann es aber als Sanierung gefördert werden, auch wenn vorher keine Fläche davon beheizt war.

um zu antworten.