Neuerdings wird dem Förderantrag beim BAFA gefragt, ob die beantragte Investition für wirtschaftliche Zwecke getätigt wird. Was steckt dahinter? Was muss ich ankreuzen, wenn das Haus nicht selbst genutzt wird sondern vermietet?
4 Antworten
Falls ich mich nicht irre wird jetzt nicht mehr danach gefragt.
Ich habe beim BAFA nachgefragt und habe eine Antwort bekommen: Diese Frage ist nur für Unternehmen relevant. Also kann man bei Privatpersonen "Nein" auswählen.
Also wäre demnach für alle Unternehmen, in meinem Fall eine gemeinnützige Wohnungsgesellschaft, welche die entsprechenden Häuser vermieten, "Ja" auszuwählen?
um zu antworten.
Wenn das Haus vermietet wird, dann musst du meines Erachtens wirtschaftlichen Zweck ankreuzen. Es sei denn, die Vermietung dient der Wohlfahrt.