Hallo nochmals werte Kollegen,
es geht um die BzA und die BnP bei der KfW für Wärmepumpenanträge ab 2024. Das ist ja analog zur TPB und zum TPN bei der BAFA, so verstehe ich das. Folgende Formulierung der KfW habe ich gelesen: Der Zuschussantrag muss explizit durch den Eigentümer gestellt werden!
Nun möchten sich aber unsere Kunden nicht mit Anträgen rumschlagen oder einen Account bei der KfW einrichten. Wie handhabt ihr das? Müssen die Hauseigentümer den Antrag selbst stellen?
VG aus der Eifel
6 Antworten
Die gleiche Frage würde ich gerne noch einmal hochschieben, weil auch ich mich wundere, dass der Antrag nicht im Namen des Eigentümers per Vollmacht gestellt werden kann. Wie handhabt ihr das? Viele Kunden geben das ja eigentlich lieber ab oder kommen mit den Vorgängen vielleicht auch nicht so gut zurecht.
KfW Programm 458 sagt dazu unter "So funktionierts" Punkt 3
Eigentümerinnen oder Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder eines Mehrfamilienhauses stellen ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ selbst. Ein gemeinschaftlicher Antrag oder eine Bevollmächtigung von Dritten ist nicht zulässig.
Also ist das gesetzt ja? Die Kunden müssen den Zuschuss selbst beantragen?
Danke!
Lt. KfW/BAFA Infoveranstaltung von letzter Woche sollen ab Ende des Jahres wieder Bevollmächtigungen möglich sein!
Bis dahin darf es nur der Antragsteller! Ausweg kann nur das gemeinsame Beantragen mit dem Antragsteller als "Hilfestellung" sein, entweder im eigenen Büro oder beim Antragsteller zu Haus!
Danke für die Info!
Die KfW hat hier "Hemmungen", das freizugeben, da "datenschutzrechtliche" Informationen behandelt werden. Beim Einkommensbonus müssen ja Steuerbescheide hochgeladen werden - und hier meint die KfW, das sei zu intim, um es an den EEE weiterzugeben. Was natürlich Quatsch ist, da im Beratungsgespräch dieses durchaus ein Thema ist- ich informiere den Kunden ( i.d.R. Rentner/innen) und höre " ja, das kommt für uns auch infrage " und schwups -weiß ich, dass die Kunden unter 40k Haushalteinkommen haben....
Ich setzt mich beim Kunden neben den PC und assistiere - dann klappt es ( dauert 15 min). Habe auch eine "ganz einfache und deutliche" Anleitung verfasst, die es dem Kunden erlaubt, das auch eigenständig zu erledigen....
Ich bin eigentlich ganz froh dass der Kunde den Antrag bei der KFW selbst stellen muss.
Antragstellung in Vollmacht birgt immer gewisse Risiken welche ich gerne vermeiden will
Der Bundesverband Wärmepumpe hat ne tolle Broschüre zum Thema Antragstellung veröffentlich
Die kann man dem Kunden in die Hand drücken.....
Link hier: https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/neu-ausfuellhilfe-kfw-foerderantrag/#content
ja, der Antragsteller muss den Zuschussantrag rein rechtlich selbst machen.
Die BzA und BnD erstellt der EEE oder der Fachunternehmer
Ist bei vielen Förderprogrammen so, dass man keine Vollmacht ausstellen kann.