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Welcher Kontaktweg zum Bafa für Nachfrage/Beschwerde am besten?

Ein Kunde ist nach Fertigstellung der Maßnahmen (Einzelmaßnahme Fensteraustausch) verstorben und der Förderantrag ist auf die Ehefrau geändert worden (mit allen Unterlagen wie Sterbeurkunde usw.). Nach telefonischer Rücksprache müssen die schon vorhandenen Rechnungen nicht auf die Ehefrau umgeschrieben werden. Im April wurde der Antrag wegen falscher Rechnungsadresse (Name Antragsteller und Name Rechnung weichen ab) abgelehnt. Auf eine hochgeladenes Schreiben keine Antwort. Über die Hotline ist momentan kein Durchkommen. Gibt es für Energieberater noch eine seperate Kontaktmöglichkeit oder hat Jemand Erfahrung wie und wo man noch am besten Nachfragen kann.

Viele Grüße

I.Beyen

3 Antworten

Hallo,

ich habe zur Abwechslung mal was positives zu berichten:

ich hatte in den letzten Tagen ein paar ähnliche Probleme, habe es parallel mit der telefonsichen Hotline versucht

und mit dem Kontaktformular.

Link: https://www.bafa.de/SiteGlobals/Forms/Kontakt/Kontakt_Einstieg_Formular.html?nn=1463490&cl2Categories_Themen=BEG_Informationen_Energieberater&cl2Categories_Themen.HASH=425aQLq0Oh_I81ICU6oSWUzupS8lO3Y%3D

 

Bei der telefonsichen Hotline wurde ich durch ein automatisches Menu geleitet, musste ein paarmal was sagen

und am Ende mein Problem auf den AB sprechen.

 

... und tatsächlich:

Bei beiden Anfragen wurde ich innerhalb von ein paar Tagen telefonisch zurückgerufen

und wirklich kompetent beraten.

 

Ich hoffe das wird jetzt so Standard,

und du hast ebenso Glück wie ich.

 

Gruß

Holger

 

 

 

@Beyen GbR: "Auf eine hochgeladenes Schreiben keine Antwort."

Was für ein Schreiben? Die einzig rechtlich relevante Maßnahme wäre ein Widerspruch. Auch hier dauert allerdings die Reaktion ca. 3,5 Monate.

Falls Du Mitglied bei GIH bist, kannst Du deren Service nutzen:

Liebe Mitglieder,

das BAFA hat uns mitgeteilt, dass neue BEG-Einzelmaßnahmen-Anträge nun innerhalb weniger Tagen bearbeitet und beschieden werden. Zudem bot das BAFA an, noch offene und ungeklärte BEG-EM-Anträge von GIH-Mitgliedern zu prüfen. Bitte füllt im Formular eure Problemfälle mit kurzer Beschreibung ein. Der GIH leitet dies im wöchentlichen Rhythmus an das BAFA weiter.

Meine Antwort von der BAFA bei einem Sterbefall:
Sehr geehrter Herr Hinterding,

sollten sich durch einen bedauerlichen Sterbefall die Antragsdaten zu dem Förderantrag ändern (Antragsteller usw.), benötigen wir bitte

eine Sterbeurkunde einen Erbschein oder notarielle Beglaubigung, wer erbberechtigt ist.

Sollte es sich um eine Erbengemeinschaft handeln, und der ursprüngliche Förderantrag inhaltlich weiter bestehen bleiben, benötigen wir:

Vollmacht aller erbberechtigten Personen und Bekanntgabe eines Ansprechpartners.

Hinweis:

Sollten Sie den Antrag aufrecht erhalten wollen und einen Bevollmächtigten benennen wollen, der dem BAFA gegenüber Ihre Interessen vertritt, senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular (siehe Anlage) der Vollmacht zu.

 Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

 J. Junge

Bürosachbearbeiterin – BEG

Antwort auf von ringmichael@t-…

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