Guten Morgen,
weder beim Bafa noch bei der Kfw gibt es die Möglichkeit Anträge zu stellen! Es sollte doch zumindest die Kfw die Förderung zum 01.01.2024 wieder aufnehmen.
11 Antworten
Gefunden...
und schon der nächste Blödsinn.
"Fachplanung und Baubegleitung: *
* Ich bestätige, dass ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage abgeschlossen wurde. In diesem Vertrag ist auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ersichtlich.
Warum soll der EB eine Vertragsvereinbarung zwischen AN und AG bestätigen? Und welcher Unternehmer macht solchen Vertrag? Sollte der EB nicht unabhängig vom Ausfürenden sein?
Nun der Ablauft ist jetzt etwas anders.
Der Kunde MUSS zuerst einen Handwerker suchen und mit dem einen Vertrag machen mit den genannten Klauseln.
Dann kommt der Kunde zu dir, gibt dir den Vertrag und du kanns die TPB erstellen . Damit kann dann der Kunden den eigentlichen Antrag stellen.
So jedenfalls in der Theorie
Mich wundert die neue Abfrage im Formular der TPB mit folgendem Wortlaut:
"Ich bestätigte, dass ich gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" nicht antragsberechtigt für den iSFP bin. In diesem Fall wird die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben wie mit iSFP-Bonus erhöht. "
Laut Richtlinie sind alle Energieberater nicht antragsberechtigt, hier Auszug daraus:
"5.2 Nicht antragsberechtigt sind:
– für dieses Förderprogramm zugelassene Energieberater, die alleinige Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter
oder Pächter des Beratungsobjekts sind;"
Aber warum wird in diesem Fall die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben erhöht?
Versteht es jemand?
Das ist Behörden-Logik ;) Wenn zB ein Energieberater sein Haus sanieren will, soll er nicht unter der Restriktion ( 30tsd ohne ISFP und 60tsd mit ISFP) leiden. Der EEE ( und auch andere nicht antragsberechtige zB Kommunen) dürfen für sich keine ISFP`s erstellen und wären damit auf 30tsd gedeckelt. Und das wär ja "fies" :)
Aus meiner Sicht sollten die Herrschaften sich mal um Dringenderes kümmern, zB die Wiederaufnahme der EBW ... Wird Zeit !!
Die Antragstellung von BEG EM ist auf der Seite aktiv, auf dem sonst die Statusabfrage gestellter Förderanträge eingesehen werden konnte,oben ist der Button "Neuer Antrag"
https://fms.portal.bafa.de/uebersicht
Heißt das, dass man sich als Antragsteller zuerst registrieren muss, um im nächsten Schritt dann den Antrag zu stellen?
Die BAFA-Seite zur BEG ist immer noch nicht aktualiesert. Der Link für die Antragstellung dort führt immer noch ins Leere....
Ja,zuerst anmelden/registrieren..
Wenn eine Vollmacht des Kunden vorliegt, kann über das Portal /Statusabfrage des registrierten Energieberaters ein Antrag auf Förderung EM gestellt werden. Möchte der Kunde jedoch den Antrag selbst stellen ist das zurzeit nicht möglich, ist das soweit richtig? Ich kann dem Kunden momentan nicht erklären, wie er sich registrieren kann um ein Portal/ Statusabfrage zu erhalten. Ist das zurzeit nicht möglich oder gibt es hierzu einen link den ich noch nicht gefunden habe...., also wo anmelden und registrieren???
Aktuell führen viele Links ins Leere, wenn es eilt sollte der Antrag von einer registrierten Person mit Zugang zum Portal vorgenommen werden..
Wäre ja nett, wenn das mal kommuniziert würde. Hat denn hier niemand einen Draht zum BAFA?
Nein, bei der KfW geht es erst im Feb 2024 los:
Antragstellung voraussichtlich ab 27.02.24
Registrierung im Kundenportal voraussichtlich ab 01.02.24
Details siehe A.7 in: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html
Für die Übergangsregelung der Heizungsförderung siehe A.2
Anträge beim BAFA sollten lt. BMWK ab 1. Jan 2024 möglich sein.