Tach Kollegen,
seit 2003 habe ich eine Zulassung für die Vor-Ort-Beratung bei der BAFA. Nun sind aber Wohngebäude nur ein seltenes Tätigkeitsfeld von mir. Im letzten Jahr habe ich gerade mal 2 kleine Anträge Einzelmaßnahmen für Wohngebäude beim BAFA gestellt. Bekanntlich haben die Wohngebäude samt Einzelmaßnahmen ab 01.01.2024 zur KfW gewechselt. Bei den EEE bin ich aber nicht für Wohngebäude eingetragen und die KfW bezieht sich nur auf die Eintragungen dort. Ich kann also aktuell keine Anträge bei der KfW zu Wohngebäude / EM stellen. Auf Nachfrage bei den EEE wurde mir eine Übersicht zugeschickt, was ich alles für Nachweise zu erbringen habe, um bei Wohngebäude gelistet zu werden. Du meine Güte - das sieht so aus, als ob ich bei Adam und Eva anfangen muss, obwohl ich seit 21 Jahren diesen Job mache!
Stand jemand anderes ebenfalls vor diesem Problem? Konnte das mit der BAFA-Berechtigung erledigt werden und muss wirklich ganz bei Null angefangen werden?
Die Einzelmaßnahmen werden nach wie vor mit Ausnahme des Heizungsaustausches /-erneuerung bei dem BAFA beantragt. Nur der Heizungsbereich wird seit Anfang 2024 über die KFW abgewickelt.