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Wechsel Bevollmächtigter

Hallo zusammen

ein Hausbesitzer kommt zu mir, ob ich ihm helfen kann: Sein Energieberater hat als von ihm Bevollmächtigter die TPB erstellt und die Förderanträge BEGEM Heizung und KfW 430 gestellt. Zuwendungsbescheid alles okay. Baustelle ist fertig, er würde gerne die Zuschüsse abrufen, aber sein EB ist "nicht mehr auffindbar". Gleiches gilt für den KfW 430er Antrag. Was kann man dem Mann raten? Kann er die Bevollmächtigungen BAFA und KfW zurückziehen und einen anderen Kollegen mit der Abwicklung beauftragen? Was ist mit Zugangsdaten und Zuschussportal?  

4 Antworten

Moin Herr Kollg.,

für die KfW und BAFA gilt , wer den Antrag als  EE-SViger  stellt rechnet gegenüber  der Förderstelle ab. 

Muss gewechselt werden, ist das zum Beispiel über  (altes Programm 430/431  Mail an 430@kfw.de... usw) anzuzeigen. Das wird auch relativ zügig bestätigt.  Dann übernimmt der neue EE-SV den Part. 

Wir machen das häufig mit einer ARGE aus EE-SVigen.  Abrechnen kann ja auch nur der , welcher den Antrag gestellt hat, wenn das buchhalterisch zu viel wird , muss halt gewechselt werden. Wenn sich ein EE-SViger ständig der Zuarbeiten von Dritten bedienen muss freut sich ja immer auch das Finanzamt mit! Die Beiträge gehen infolge der Honorarhöhen nach oben , das ist unschön. Nach aktuellem Merkblatt  der förderfähigen und mittlerweile auch eingeforderten SV-Leistungen , kann das Spektrum  unmöglich ein EE-SV alleine stemmen.  Haustechnik mit Wärmebedarf, Berechnung hydr. Abgleich , Rohrnetzberechnungen, Beleuchtungsplanungen  und dazu noch Bauphysik mit Simulationen usw.  zzgl. Baubegleitung  Luftdichtigkeitstest´s - Wärmebildwertungen...  Wahnsinn... viele von uns sind  ja nur  Bauing. / Architekten /Techniker ...  Alles zusammen geht nicht ! 

Aber,  wir sind dem Bauherren gegenüber  zu  einem schonenden Umgang  mit deren Geldmittel  , sagt man so schön  ...  verpflichtet. Dazu gehört dann auch der sorgsame Umgang  mit den Fördermittel der Bauplanungs-leitungsstufe , hier 50 % Zuschuss !!!

Früher konnten die EE-SV´s  wenn Sie gelistet waren auch parallel für ein Objekt Ihre Honorar abrechnen, geht leider nicht mehr , das ist Schade. 

 

MFG RR 

Architektur-Sachverständigenbüro  Rüdiger

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hallo RR

wenn ich das richtig verstehe, teile ich der KfW mit, ich übernehme für den bauherrn XY die Abrechnung. Die KfW schickt mir dann die Zugangsdaten für BnD und Zuschussportal?

Wie läuft es mit BAFA?

 

Antwort auf von architektenrr@…

Hallo,

hatte erst letztes Jahr einen ähnlichen Fall beim BAFA. Die bestehenden Anträge/TPBs etc. einfach lassen und dem BAFA einen neuen Bevollmächtigten angeben. Das läuft folgendermaßen:

Schriftlich dem BAFA mitteilen, dass man nun als Bevollmächtigter die weitere Bearbeitung übernimmt (Vorgangsnr. nicht vergessen!). Und eine neue Vollmacht des Bauherrn auf den neuen Bevollmächtigten mit anhängen.

Es hat zwar sehr lange gedauert und erst nach Nachfragen geklappt, aber irgendwann nach einigen Monaten(!) hatte ich dann kommentarlos(!) in meinem Online-Portal Zugriff auf das Projekt und konnte den Verwendungsnachweis erstellen.

Ich hatte es per Post ans BAFA geschickt, aber evtl. geht es auch per Mail an: BEG-Beraternetzwerk@bafa.bund.de

 

Grüße
Wärmeschützer

Danke, ich werde es probieren und spä#ter berichten.

Antwort auf von rz-energiebera…

um zu antworten.