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Wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen

Hallo zusammen, hat jemand von euch Erfahrungen mit Gasbrennwertheizungen gemacht, die zu 100% mit Wasserstoff betrieben werden können. Bei diesen Anlagen ist gemäß Förderrichtlinie der Mehrkostenanteil förderfähig. Alternativ 5% der Gesamtkosten der Anlage. Bei meinen Kunden würden für die Mehrkosten maximal 30% Förderung herausspringen.

Hat jemand Erfahrungswerte wie hoch die Mehrkosten für so eine Anlage sind?
Ich glaube das nimmt sich 5% auf alles oder 30% auf die Mehrkosten nicht viel. Das sagt mir zumindest mein Gefühl.

 

Ich danke schonmal im Voraus für Antworten.

5 Antworten

Guten Tag,

einfach einloggen als EEE odeer EEEin  bei der KfW und eine BzA erstellen (aber dann natürlich nicht absenden!).  Dann ist der förderfähige Anteil ersichtlich. Allerdings muss auch ein hydraulischer Abgleich gemacht werden, damit der ganze Quatsch förderfähig wird.... Da winken doch die meisten Kunden spätetens ab, so meine Erfahrung.

 Und wenn in ein paar jahren doch kein Wasserstoff für den Normalbürger kommt (was ja jedem klar sein sollte)? Muss der Hausbesitzer/In dann die Anlage wieder ausbauen ?

Ja, muss er. Der Betreiber ist verantwortlich dafür, dass ab 2029 die min. 15% drin sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Wasserstoff in normalen Heizungen verbrannt werden wird. Oder es wird so teuer, dass man besser die stark geförderte WP eingebaut hätte.

Okay das wir 100% Wasserstoff in den Gasleitungen haben werden, ist natürlich absurd. 

Aber wieso muss der Hausbesitzer dann die Anlage ausbauen? Also wenn ab 2029 nicht mindestens 15% Wasserstoff in der Gasleitung sind. Verstehe ich das richtig? Wo kann ich das nachlesen?

In meinem Fall ist es eine 100% vermietete WEG mit 90 Parteien, drei Hausnummern und zwei Gebäuden, deren Wohnnutzung eher einem Altersheim mit betreutem Wohnen gleichkommt.

Im GEG steht's drin

Datei-Upload
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Guten Tag,

nach GEG §v71, Absatz 9:
Der Betreiber einer mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickten Heizungsanlage, die 
nach Ablauf des 31. Dezember 2023 und vor Ablauf des 30. Juni 2026 im Fall des Absatzes 8 Satz 1 oder vor 
Ablauf des 30. Juni 2028 im Fall des Absatzes 8 Satz 2 oder vor Ablauf von einem Monat nach der Bekanntgabe 
der Entscheidung nach Absatz 8 Satz 3 eingebaut wird und die nicht die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt, 
hat sicherzustellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 
30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus 
Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. § 71f 
Absatz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden

Also nicht nur Wasserstoff! Egal welcher Farbe.  Alternativ auch Wärme aus Biomasse.

Und die Gasversorger können uns sicher dann "Ökogas" liefern..... Die Gaslobby schafft das schon....

Ein möglicher Ausbau ist noch nicht geregelt; wie vieles in diesen Zeiten... War nur mal eine Überlegung.

Gruß 

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