Hallo,
ich habe regelmäßig Kontakt zu Kunden, die während der Abwicklung des Kaufprozesses eines Hauses gerne bereits einen iSFP erstellen lassen würden, um nach Übergang direkt mit der Sanierung zu beginnen. Laut Richtlinie sind antragsberechtigt "Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden".
Weiß jemand wie hier die Definition geregelt ist? Reicht ein unterschirebener Notarvertrag? Muss die Immobilie übergeben worden sein? Oder muss der Käufer schon im Grundbuch stehen?
Vielen Dank!
2 Antworten
Super, vielen Dank. Hat mir sehr geholfen!
um zu antworten.
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngeba…
Schaust Du hier bei häufig gestellte Fragen:
Können Kaufinteressenten für ein Wohngebäude eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen ?
Nein. Zulässig ist eine Antragstellung für eine geförderte Energieberatung aber, sobald ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen worden ist. Eine Eintragung im Grundbuch als Eigentümer ist daher nicht erforderlich.