Guten Tag werte Kollegen,
bekanntlich muss seit 2023 bei geförderten Wärmepumpen ein technischer Nachweis darüber erbracht werden, dass mindestens 50% der erzeugten Gesamtenergie als Wärme bereitgestellt wird. Das geschieht regelmäßig über einen externen Wärmemengenzähler, soweit keine interne Messung und Anzeige in der WP dafür vorhanden ist. Dieser externe WMZ erfasst die Temperaturdifferenz und den Volumenstrom und errechnet daraus die Wärmemenge. Eine Erzeugung von Kälte (im Sommer) ist zulässig, solange diese unter 50% liegt.
Bei Luft-Luft-WP zirkuliert aber statt Wasser nur das Kältemittel. Wie kann hier die Wärmemenge extern gemessen werden und wie wird die Erzeugung von Wärme und Kälte unterschieden? Welche WMZ kommen dafür in Frage?
Die Messung der elektrischen Arbeit jeweils für Kälte und Wärme wäre natürlich eine Krücke. Aber ob das anerkannt wird? Schließlich wird der COP ausgeblendet und es geht ja nun mal um die Wärmemenge.
Danke für die Antworte(n) und schönen Gruß aus der Eifel
Hallo,
Hier die Anforderungen :
Bei förderfähigen Wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen, müssen spätestens ab dem 1. Januar 2023 die Wärmemengen gemessen werden. Eine Energieverbrauchsbilanzierung nach DIN EN 12831 Beiblatt 2 ist dabei zulässig.
Ich sehe es so, dass dies über eine Heizlastberechnung nachgewiesen wird, welche man bei geförderten Heizungstausch sowieso machen müsste.
Was meinen die Kollegen /innen