Hallo Zusammen,
in der Verwendungsnachweis taucht der Punkt mit Honorarkosten auf und hier soll der Betrag angegeben werden.
Ich verstehe nicht was genau hier mit Vorsteuerabzugsberechtigung (Beratener!) gemeint sein soll.
Kann mir bitte das jemand erklären?
Danke
3 Antworten
Mich hat iritiert warum da Vorsteuerabzugsberechtiger (Beratener). Ich Stelle die Rechnung aus stelle die 19% Mehrwertsteuer fertig ist.
Sie schreiben eine Rechnung mit 19% Mehrwertsteuer - korrekt. Wenn der Rechnungsempänger ("Beratener") zB ein Gewerbetreibender ist, darf er die 19% als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern . Daher wird für die Förderung nur der Nettobetrag angegeben.
Also vor EInreichen des Antrages den Beratenen fragen, ob er abzugsberechtigt ist. Wie gesagt : Das ist Grundlagenwissen !
Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, aber die kaufmännischen "basics" sollte man als EEE schon beherrschen. Vielleicht mal einen Crashkurs in BWL belegen ? Vorsteuerabzugberechtigt sind alle, die eine Umsatzsteuer-Erklärung abgeben - also i.d.R. Gewerbetreibende/Unternehmen/Selbständige, sofern sie nicht aufgrund eines geringeren Umsatzes von der Umsatzsteuererklärung befreit sind. Wenn vorsteuerabzugsberechtigt, erfolgt die Berechnung der Zuschüsse auf Basis der netto-Beträge....
Und übrigens - die Frage taucht auch schon vorher auf - nämlich in der TPB, bzw. dem Antrag und nicht erst im Verwendungsnachweis...