Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen

Folgendes Problem: Nichtwohngebäude, Antrag auf Einzelmaßnahmen

Bei der Frage, ob das Unternehmen, dem die Förderung zufließt, vorsteuerabzugsberechtigt ist, habe ich die Antwort erhalten, dass dies vom Mieter abhängig sei, es aber noch nicht klar ist, an wen später vermietet wird. Es kann also vorkommen, dass nur ein Teil vorsteuerabzugsberechtigt ist.

In der Richtlinie steht es wie folgt:

... sofern für Teile des Investitionsvorhabens eine Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers besteht, können nur die Nettokosten (ohne Mehrwertsteuer) berücksichtigt werden. 

Ist das so zu interpretieren, dass, selbst wenn nur ein geringer Teil vorsteuerabzugsberechtigt wäre, ich auf jedem Fall im Antrag "ja" anklicken muss? Die Möglichkeit einer Splittung habe ich im Antrag ja nicht.

Vielen Dank!

 

6 Antworten

Moin, 

Die Ausgangsituation ist für mich nicht so verständlich beschrieben. Wer will denn den Antrag stellen? Eigentümer, unbekannter Mieter (was nicht geht)?

Es kann doch kein Antrag gestellt werden, wenn noch nicht bekannt ist wer Antragsteller = Auftraggeber / Rechnungsempfänger = Empfänger der Förderung, der beantragten Maßnahme ist.  

Somit betrifft es Stand jetzt, die o.a. Person / Unternehmen und ob dieser / dieses Vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Hallo, 

der Bauherr stellt den Antrag. Er ist aber je nach Vermietung vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht. So gibt es Unterschiede, ob er später z.B. an einen Arzt oder einen Shop vermietet. Ein Teil des Gebäudes ist Wohngebäude, bei Wohnungsvermietung ist er nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Das stellt aber kein Problem dar, da ich zwei getrennte Anträge (Wohn- und Nichtwohngebäude) stelle. Das Problem stellt sich beim Nichtwohngebäudeteil. Bei Finanzamt wird das dann prozentual angegeben, was hier aber nicht möglich ist.

Hallo Tanja, 

was er später mit seinen Mietern macht ist m.M.n. heute nicht relevant. Es geht nur um die Maßnahme und um die aktuelle steuerliche Situation.

Das Bafa will wissen ob er für die Sanierungsmaßnahme vorsteuerabzugsberechtigt ist, d.h. ob der Bauherr die Mwst. von der zb. Fensterrechnung zahlt (Privatperson), oder ob er diese zahlt und im Nachgang vom Finanzamt erstattet bekommt bzw. mit anderen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen verrechnet (vorsteuerabzugsberechtigte Person, Unternehmen, etc.).

Sollte er zur zweiten Gruppe gehören, bekommt er keine Förderung für die Stand heute 19% Mwst., da diese nur ein Durchlaufposten bei seinen Ausgaben ist. 

Die Frage sollte in diesem Fall gedanklich umformuliert werden in: " ist das Unternehmen, dem die Förderung zufließt, für dieser Maßnahme vorsteuerabzugsberechtigt".

 

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. 

Gruß

Vielen Dank für deine Antwort.

ich war bisher auch deiner Meinung, musste mich aber belehren lassen, dass es da Unterschiede gibt. Selbst in der geplanten Baumaßnahme kann es sein, dass der Bauherr nicht komplett vorsteuerabzugsberechtigt ist. Er kann zwar beim Finanzamt die gesamte Vorsteuer geltend machen, vermietet er aber im Anschluss einen Teil an ein nicht vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen, wird der Steuerbescheid dahingegen geändert, dass der Bauherr für diesen Teil dann doch die Vorsteuer zurückzahlen muss.

Da das Bafa diese Komplexität jedoch nicht aufgreift und in der Richtlinie steht, "sofern für Teile des Investitionsvorhaben eine Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers besteht, können nur die Nettokosten berücksichtigt werden" bin ich geneigt, hier "ja" anzuklicken. So ist eine Doppelförderung zumindest ausgeschlossen.

Gruß

Tanja

Antwort auf von m.b.bautechnik…

ok... das ist mir auch neu... 

Deswegen bin ich ja auch u.a. Energieberater und kein Steuerberater :-)

Aber trotzdem ändert es nichts an der Aussage das der Bauherr sagen muss, was er bei dieser Maßnahme steuerlich erstmal macht. Das entscheidet dann über JA oder NEIN. 

Ich persönlich würde es als E-Berater nicht ohne Bestätigung vom Bauherr entscheiden. Irgendwann kommt er und sagt er vermietet doch alles Brutto und hätte gern auch die Förderung von der Mwst., dann ist Ärger vorprogrammiert.

Ich habe mir einen Fragebogen im laufe der Zeit erarbeitet, mit Hinweisen etc. den ich mir von den Antragstellern ausfüllen und bestätigen lasse. 

 

Guten Abend,

weiß jemand, ob die 1300€ Zuschuss beim iSFP der Bundeskasse der Umsatzsteuer unterliegen?

Danke

um zu antworten.