Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Vorliegen des ISFP bei Antrag Einzelmaßnahme

Moin,

Muss bei der Beantragung einer Einzelmaßnahme der Zuwendungsbescheid der EBW bereits vorliegen?

Oder kann ich den Antrag auf EBW stellen, dann den ISFP erstellen und dann direkt die Einzelmaßnahme beantragen?


Mit freundlichen Grüßen


Auszug aus dem Bundesanzeiger:

Bereits bei der Antragstellung muss der iSFP vorliegen. Zur Einreichung des Verwendungsnachweises in der BEG EM muss der iSFP beziehungsweise die geförderte Energieberatung (EBW) abschließend beschieden und ausgezahlt worden sein. Vom isFp-Bonus ausgenommen bleiben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme vorgenommene Leistungen nach den Nummern 5.3, 5.4 Buchstabe b und 5.5 dieser Förderrichtlinie.

5 Antworten

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der iSFP vorliegen, da man ihn hochladen muss. Zum Zeitpunkt des Verwendungsnachweises muss der iSFP genehmigt sein. Wird er nicht genehmigt, dann gibt es auch nicht die iSFP-Vorteile.

Moin, danke für die Rückmeldung.

Also muss der Sanierungsfahrplan  zum Zeitpunkt der Antragstellung nur vorliegen oder muss auch der Zuwendungsbescheid für die Förderung bereits vorliegen?

Antwort auf von info@landgraf-…

Ich habe den Sanierungsfahrplan nämlich bereits fertig gestellt, obwohl der Zuwendungsbescheid noch nicht vorliegt. Darauf warte ich schon seit 3 Monaten.. 

Nach neuer Info der BAFA dauert die Bearbeitung derzeit 5 Wochen.

Antwort auf von jonaswilkensun…

Der Zuwendungsbescheid für den iSFP muss zum Zeitpunkt des Antrag für BEG-EM noch nicht vorliegen. Es muss nur der iSFP hochgeladen werden.

um zu antworten.