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Vermietete Zimmer = separate Wohneinheiten?

Hallo.

Wir wohnen in eimem eigenen Haus.

Wir vermieten in diesem Haus drei Zimmer.

Zwei möblierte Zimmer im Takt von 6 Monaten an wechselnde Studenten.

Ein Zimmer als Büro an die GmbH meines Mannes.

Die Zimmer haben ganz einfache Zimmertüren mit ganz einfachem Zimmerschlüssel.

Die Mieter können einen separaten Eingang nutzen (zusammen mit den Mitarbeitern und Kunden der GmbH). 

Die Mieter können eine eigene Küche nutzen (zusammen mit den Mitarbeitern und Kunden der GmbH).

Die Mieter können ein eigenes Bad nutzen (zusammen mit den Mitarbeitern und Kunden der GmbH).

Der Ganze Bereich ist durch eine normale Zimmertür von unserem privaten Bereich getrennt.

Um wie viele Wohneinheiten handelt es sich?

Kontext ist die Förderung einer neuen Wärmepumpe. Kosten ca. 30.000€. Wenn es sich um zwei oder mehr Wohneinheiten handelt, dann bekommen wir eine deutlch niedrigere Förderung.

12 Antworten

Ne niedrigere Förderung bei mehr Wohneinheiten ????

Ja. Pro Wohneinheit steigt zwar die förderfähige Summe um 15.000€. Aber unsere Kosten sind nur 30.000€. Und bei zwei Wohneinheiten werden der Geschwindigkeit-Bonus und der Einkommen-Bonus nur auf die Hälfte der Summe angesetzt. Oder habe ich da was falsch verstanden?

Ja...falsch verstanden 

Die Heizungsförderung ist hoch komplex :(
Lass dich von einem kompetenten Energieberater beraten 

Nein, richtig verstanden. Bei zwei Wohnungen werden die Boni nur für eine Wohnung gewährt und damit auch nur auf die Hälfte der förderfähigen Kosten.

Zur Definition einer Wohneinheit. Mir klingt das sehr nach eigener WE. Eigener Zugang, eigenes Bad, eigene Küche... Eine Verbindungstür zwischen den WE darf dabei sein.

Was ist denn mit der Tatsache, dass Eingang, Flur, Küche und Bad auch geschäftlich verwendet werden. Das macht doch die Führung eines privaten Haushaltes unzumutbar, oder nicht? Oder kommt es gar nicht auf die tatsächliche Nutzbarkeit an?

Ich habe mich beraten lassen, bereits von 3 Energieberatern. Sagen wir mal so: Sie sind sich nicht einig.

Ich habe jetzt mehrfach mit dem KFW-Support gesprochen und wurde sogar einem Fachberater/Energieberater weitergeleitet. Konnten mir leider keine eindeutige Antwort geben. Die Formulierungen lassen Interpretationsspielraum. Ich muss mich also für den Energieberater entscheiden, der die für mich günstigere Interpretation wählt. Ist nur blöd, dass dieser Komplettanbieter das schlechtere Angebot für die Anlage hat. :-(

Nun der Energieberater MUSS ja unabhängig von der Firma sein ..

Ja leider sehr komplex in den speziellen Fällen . Selbst die Fachleute der KFW kommen da ins grübeln 

Interessant wird es erst im Herbst wenn es an die Auszahlungen geht... 

Wenn die WP für 30 k zu haben ist dann beantragt diese für eine WE. Geht das nicht ? 

 

Für mich ist das ganz klar, dass es zumindest keine drei oder vier Wohneinheiten sind.

Definition - Wohneinheit

„Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC).“

Da es sich hierbei um eine gemeinschaftlich genutzte Küche handelt, ist dies hier nicht der Fall. Das Büro ist in jedem Fall nicht zu Wohnzwecken genutzt, die Studentenzimmer zwar schon, jedoch handelt es sich hierbei nicht um separate Wohneinheiten. Hier ist auch kein abgeschlossener Zusammenhang vorliegend, da alle den gleichen Flur etc. nutzen.  Man könnte dies nur als eine zusätzliche Wohneinheit (WG aus zwei Studenten und Büro) geltend machen. Rein aus der Sicht heraus, bewerte ich das als 2 Wohneinheiten.

Bei "vermieteten" Einheiten ist sowieso erstmal keine Antragstellung möglich.

zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen

Ist die Führung eines Haushalts möglich, wenn Mitarbeiter und Kunden einer Firma durch den Flur rennen und Bad und Küche nutzen?

Und wer entscheidet, ob die Räume zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmt sind? Kann das der Eigentümer nicht selbst entscheiden? Und ist eine wiederholte Vermietung für 6 Monate eine "dauerhafte" Bestimmung? Jedes Wort in dieser Definition ist mir irgendwie unklar.

Antwort auf von christos.papai…

Antragstellung ist seit letzter Woche möglich.

Die Definition für die Wohneinheit ist hilfreich und es macht immer wieder Sinn, solche Aussagen genau auszulegen. Die vier Anforderungen werden eingehalten: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC. Es ist nicht davon die Rede, dass in dieser Einheit nicht auch Büroräume sein dürfen, die von Dritten genutzt werden.

Das Dilemma ist, dass sich die KfW bei solchen Entscheidungen erst einmal heraushält und es voll in die Verantwortung des EEE liegt. Kommt es jedoch zu einer Stichprobenkontrolle, dann kann die KfW plötzlich doch eine Meinung haben, und möglicherweise aber eine ganz andrere wie der EEE. Deshalb muss die Begründung für die Entscheidung immer stichhaltig sein. Im Zweifelsfalle wählt man die Variante mit der höheren Förderung mit der Gefahr, dass dies später von der KfW korrigiert wird und man die zuviel erhaltene Förderung zurückzahlen muss. Auf diese Gefahr sollte man als EEE den Antragsteller undbedingt hinweisen.

Die Wohneinheiten ergeben sich nicht ausschließlich aus der Definition der KfW heraus. Die Fördermittelgeber unterstellen bei ihrer Definition grundsätzlich die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen (Brandschutz, Schallschutz, etc.). Die Anzahl der Wohneinheiten ergibt sich ggf. eben aus der Anzahl der für das Gebäude genehmigten Wohneinheiten mit zus. Definition der KfW.

Was sagt der Einheitswert des Finanzamtes? Oder der Bauantrag bzw. die Bauanzeige? 

Hiermit kann zweifelsfrei die Anzahl der Wohneinheiten nachgewiesen werden gegenüber dem Fördergeber.

Man kann mit einer Förderung auch schlafende Hunde wecken; plötzlich ein Mehrfamilienhaus? Von einer Wohneinheit auf mehrere Wohneinheiten ? Werden denn die Mieteinnahmen auch versteuert ? Das Finanzamt kann sich ja auch noch melden, da man noch mal eben § 35C des EStG bei energetischen Sanierungen bemüht hat bei der eigenen Wohneinheit......

Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz etc. nachreichen.... und einhalten. Hatte einer meiner "schlauen" Kunden neulich versucht; nun hat er richtig Spaß bekommen vom BauOAmt der Stadt. Da bin ich als EEE sofort raus.

Viel Spaß dabei!

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