Hallo Kollegen,
Frage zu alten Förderbedingenung KfW 261:
Ein Bauträger wollte ein 10 Familienhaus mit KfW 55 EE bauen.
Alle 10 Wohnungen werden von Bauträger später verkauft werden, zu Baubeginn war noch kein Käufer in Sicht.
Also beauftragte mich der Bauträger direkt mit der Baubegleitung und vereinbarte mit mir einen Betrag X als Honorar.
In den späteren Kaufverträgen wurde dann die Baubegleitung anteilsmäßig (1/10 für jede Wohnung) in den Vertrag übernommen.
Ich würde also nun die Rechnung an den Bauträger am Ende stellen, richtig?
Oder macht man das anders?
1 Antwort
um zu antworten.
Grundsätzlich stelle ich die Rechnung an der der mich beauftragt hat.
Was der dann damit macht ist seine Sache.