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Umgang mit aufschiebender/auflösender Bedingung

Hallo, 

wie geht ihr mit der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung um? Laut FAQ kann der Kunde ja auch schon vor dem Zuwendungsbescheid auf eigene Gefahr die Maßnahme umsetzen. Ich habe jetzt einen Fall da stehen der Kunde und die ausführende Firma schon in sen Startlöchern und könnten schon in 2 Wochen mit der Maßnahme beginnen.
Ich frage mich jetzt, wie das in der Praxis geregelt wird bzgl. der auflösenden bedingung. 

  • Der Kunde schließt ja zunächst das Angebot/Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen ab (inkl. auflösender Bedingung und Datum des voraussichtlichen Beginn). 
  • Anschließend wird der Förderantrag gestellt. 
  • Dann kann der Kunde auf eigene Gefahr mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. 

Was ich mich jetzt Frage: Muss hier nochmal eine zusätzliche Vereinbarung mit dem ausführenden Unternehmen getroffen werden? 
Ansonsten kann es ja sein, dass der Kunde die Maßnahme hat schon umsetzen lassen und gleichzeitig das Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten (sofern die Förderung nicht bewilligt wird).

Wie geht ihr damit um? 

Viele Grüße

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