Hallo Kolleg*innen,
gerade im neuen Merkblatt "Förderfähige Maßnahmen" eine wesentliche Änderung gesehen : In der BEG-EM sind Wiederherstellungskosten , zB- Bodenbelag bei EInbau einer FB-Heizung ( Segment "Heizungsoptimierung") nicht mehr förderfähig ? Wie seht Ihr das ? Also auch keine Malerarbeiten bei Dachsanierungen, Fenstereinbau....?
Hier der text aus dem neuen Merkblatt: Kapitel 8)
"In der BEG EM nicht als Umfeldmaßnahme förderfähig ist die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bspw. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten. Dies gilt auch für Arbeiten, wenn diese zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unmittelbar erforderlich sind."
7 Antworten
Hallo zusammen,
Das widerspricht aber den neuen BEG EM Richtlinien, da steht
4.1.1 Übergabe
– Heizkörper/Heizflächen
– Austausch von Heizkörpern mit dem Ziel der Systemtemperaturreduzierung,
inklusive der erforderlichen Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen
– Erstmaliger Einbau oder Austausch von Flächenheizsystemen, inklusive der
erforderlichen Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen, inklusive Estrich,
Trittschalldämmung, Bodenbelag bzw. bei Wandheizung inklusive Putzarbeiten
– Heizkörperregelung
– Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile (auch im Austausch)
– Einbau oder Austausch von Einzelraum-Temperaturregelung einschließlich aller
dazu erforderlichen Komponenten
– Aufrüstung eines Niedertemperaturkessels zu einem Brennwertkessel durch Einbau
von zusätzlichen Wärmetauscher(n) einschließlich notwendiger
Schornsteinanpassungen
Hallo in die Runde,
über die angesprochenen Punkte bin ich gestern auch mit - gelinde gesagt - Verwunderung gestolpert. Erst Korrektur lesen, die Inhalte auf Plausibilität prüfen bzw. die Merkblätter und Infos mit den neuen Richtlinien sauber abstimmen und dann veröffentlichen, wäre eine Idee gewesen... Ich hatte Ende 2022 noch die Hoffung/Erwartungshaltung, dass in dieser BEG-Runde endlich einmal besser kommuniziert wird. Immer wieder toll und überraschend - so macht Beraten Spaß! (Auf ein) Frohes Neues!
Danke für die Anmerkung - EGB-Wagner. Ja, das widerspricht sich in der Tat. In der "Liste förderfähige Maßnahmen" findet der Ausschluss ja explizit auch nur für EM-Einzelmaßnahmen statt. Im Rahmen einer WG-Sanierung sind die Umfeldarbeiten förderfähig. Die "Heizungsoptimierung" ist aber m.E. in jedem Fall eine Einzelmaßnahme . Wenn die Heizungsoptimierung in zeitlichem Zusammenhang mit einem neuen Wärmeerzeuger ausgeführt wird, scheint der Ausschluss nicht wirksam ... Alles eine reine Interpretationsfrage... So wünscht man sich das : Gesetze und Richtlinien sind interpretationsfähig. UNFASSBAR !
Und dann noch die Limitierung der "Heizungsoptimierung" für Wärmeerzeuger nicht älter als 20 Jahre. Habe gerade gestern meinem Kunden die bittere Pille überreicht, dass er seine 30.tsd Euro für FB-Heizung nicht gefördert bekommt, da sein Kessel älter als 20 Jahre ist. Das stand in der alten Richtlinie auch noch nicht ... Also sind meine Fördertipps aus dem Herbst letzten Jahres obsolet... Prima-wirft ein tolles Licht auf uns Berater...
Also Heizungsoptimierung nur für Anlagen mit weniger als 20 Jahren ist eigentlich völliger Quatsch... :(
Sollte eher andersrum sein
Keine Ahnung, wer sich solches Zeugs ausdenkt....
ja klar ist das Quatsch - ebenso die Begrenzung auf Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten...
Aber hier regiert der Rotstift und nicht die Vernunft. Da gibt der Staat lieber Milliarden für überflüssige LNG-Terminals aus, deren Volumen deutlich zu hoch angesetzt ist ( lt.Presse vom 4.1.23)...
Zielführend ist das alles nicht !!
wie verhält es sich mit einer Eigentumswohnung mit Gasetage?
Gilt hier auch die Begrenzung der 5 WE
Bezüglich der Umfeldmaßnahme habe ich folgendes gefunden
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)
Stand: 12.09.2023
2.44 Wird die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen als Umfeldmaßnahme gefördert?
Im Fördersegment Heizungsoptimierung ist die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bspw. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten, als Umfeldmaßnahme förderfähig.
Bei den Fenstern ist die Wiederherstellung der angrenzenden Flächen genannt:
Notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (gegebenenfalls anteilig)
Beim Dach gibt es immerhin noch den GK gefördert:
Verkleidung der Dämmung (z. B. Gipskartonplatten), bei Komplettsanierung nach BEG WG/NWG
auch Maler- und Tapezierarbeiten (vgl. Nr. 1.3 Umfeldmaßnahmen)
Irgendwann kann man Lotto spielen, was nun wie und wann gefördert wird 🤪