Ich habe einen Kunden, der im Rahmen einer Sanierung (Fenster und Haustür) auch gern seine Bodenlucke erneuern möchte, dies ist ja auch grundsätzlich möglich. Leider habe ich in den Merkblättern oder FAQ der KfW keine Hinweise auf den einzuhaltenden U-Wert der Bodenlucke finden können.
Die oberste Geschoßdecke ist bereits gut gedämmt, zwar nicht nach KfW aber ein weiteres einbringen von Dämmstoff würde höhere Kosten verursachen als es langfristig an Einsparung einbringt.
Es geht also wirklich nur um die Bodenlucke. Mein Kunde hat sich hier eine Bodenlucke ausgesucht die einen U-Wert von 0,36 W/m²K hat.
Hat jemand Erfahrung mit so einer Konstellation?
3 Antworten
Klaus Fischer hat recht. Für Bodenluken gibt es keinen eigenen Fördertatbestand, kann also z.B. nicht als Haustür gefördert werden. Deshalb kann sie nur mit einer anderen Maßnahme mitgefördert werden, nämlich zusammen mit der Dämmung der obersten Geschossdecke. Eine technische Anforderung (z.B. U-Wert) gibt es dabei nicht. Sie muss halt nur wärmebrückenreduziert und luftdicht eingebaut werden.
also: Der Kunde hat Fenster und Türen über die KfW gefördert, richtig?
In der Liste der förderfähigen Maßnahmen steht :
Welche Maßnahmen sind
bei der Erneuerung und
Austausch von Fenstern
und Außentüren
förderfähig?:
Erneuerung von energetisch relevanten Türen oder
wärmedämmenden Bodentreppen, zum Beispiel zum Keller oder
Dachboden, sowie von wärmedämmenden Bodenklappen zum
unbeheizten Dachboden
Meiner Meinung nach braucht die Dachbodentreppe keinen einzuhaltenden U-Wert. Falls man dennoch sicher sein möchte, kann man mit Punkt 3.16 der technischen FAQ der KfW argumentieren. Hier steht, dass Dachbodenklappen den Außentüren zugerechnet werden. Also mindestens 1,1 W/m²K.
Hab schon was gefunden,
Bodenlucke allein geht nicht, nur in Verbindung mit der gesamten Geschoßdecke.
Oder hat jeman eine andere Idee?