Hallo,
ich war mir eigentlich sicher, aber ein Kunde verwirrt mich und da will ich doch auf Nummer sicher gehen:
Im Bewilligungszeitraum müssen alle förderfähigen Maßnahmen abgeschlossen werden und alles, was außerhalb des Bewilligungszeitraumes noch gemacht wird, fällt aus der Förderung raus.
Da der Verwendungsnachweis bis 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes hochgeladen werden kann, darf ich die TPN auch nach Ende des Bewilligungszeitraumes ausstellen. Da die TPN bei Anträgen ab dem 1.1.24 nur 2 Monate gültig ist, ist das ja eigentlich logisch. Auch wenn die Gültigkeit von 2 Monaten neu ist, kann ich die TPN doch auch bei älteren Anträgen innerhalb der 6 Monate nach Ende der Bewilligungsfrist ausstellen, oder?
(Bewilligungsfrist endet, aber es fehlt noch eine Rechnung)
2 Antworten
Wichtig ist, dass mit der Bewilligungsfrist alle förderfähigen Arbeiten abgeschlossen sind. Ich würde bei der ausstehenden Rechnung auf alle Fälle einen Blick auf den angegebenen Leistungszeitraum werfen.
Der TPN kann auch noch nach dem Bewilligungszeitraum ausgestellt werden. Und auch eine Rechnung für die Baubegleitung.