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TPB: iSFP Antragsnummer?

Ich möchte gerade eine TPB erstellen. Neuerdings wird nach einer iSFP Auftragsnummer gefragt. Ich habe die Vorgangsnummer eingegeben. Dann kommt folgende Fehlermeldung: muss mit "3\d{5}|85\d{6}" übereinstimmen. Die eingegebene iSFP-Nummer ist nicht bonusberechtigt. Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe.

Oder gibt es neben der Vorgangsnummer noch eine Auftragsnummer?

22 Antworten

gleiches Problem hatte ich eben auch?! Hotline hatte auch keine Ahnung. Hab jetzt eine Mail ans Beraternetzwerk geschrieben und hoffe auf Besserung.

dto.

Antwort auf von bkm.jaeger@gmx.de

die Nummer findet sich im Zuwendungsbescheid des Kunden! Es ist nicht die Internet-ID aus dem Antrag auf Förderung einer Energieberatung für Wohngebäude

Guten Morgen, 

 

die Antragsnummer ist die Vorgangsnummer, diese findest du entweder auf dem Zuwendungsbescheid per Post oder 

auf der Eingangsbestätigung per Mail nach der Antragsstellung für den ISFP.

 

MfG

Hallo Zusammen,

Das Problem habe ich heute Morgen auch .

Mein Sanierungsfahrplan ist aus dem Jahr 2021 und ich wollte für meinen Kunden einen Antrag stellen zum Fenstertausch.

Auch ich dann per Email an die BAFA geschrieben bin mal gespannt wie lange es dauert bis das Problem behoben ist.

Mit freundlichen Grüßen 

Walter Kirsch 

Antwort auf von schoentag.ener…

die Vorgangsnummer habe ich in jeder Variation schon probiert geht nicht (und Zuwendungsbescheid ist noch nicht da)

das Problem besteht immer noch, alle Nummernformate funktionieren nicht, die Hieroglyphen Erklärung verstehe ich nicht, und mehrere Kunden haben Handwerker die jetzt nicht kommen, weil die tpb für den Antrag nicht erstellt werden kann. Seit Wochen nicht! Und letzte Woche beim großen dena webinar, mit über 2200 Teilnehmern! hören wir von 70% weniger Zuschussanträgen..., Traurig, aber wahr.  Das BAFA ist telefonisch gerade nicht erreichbar gewesen 908-1625, Beschwerde-Kontaktformular schreibt seit Tagen keine Antworten, mal sehen, ob die E-Mail beantwortet wird, heute an das beg-Beraternetzwerk geschrieben. Wir haben mehrere Kunden mit SFP´s, mit 6-stelligen und neuen 8-stelligen Nummern, mit Zuwendungsbescheid und auch mit VN für den SFP - hilft alles nichts. Herzliche Grüße soweit, an Alle.

Datei-Upload
2-screenshot-2024-05-29-155601-vorgangsnummer-fuer-sfp-nr.-falsch,-bei-tpb-erstellung.png

Antwort auf von bkm.jaeger@gmx.de

Hi, also ich habe gestern noch erfolgreich eine TPB mit ISFP erstellt... das hat funktioniert. Ihren Screenshot kann ich nicht lesen, aber ich habe die Nummer vom ISFP mit der 85 am Anfang eingegeben und dann war alles klar. VG A. Kiewitt

Antwort auf von faltin@solar-f…

Mit Elster bekommt man nach kurzer Zeit eine Eingangsbestätigung mit der Vorgangsnummer.

Die beginnt mit "85" xxxxxx und ist 8 stellig .....

Hallo Zusammen, 

aber was macht man, wenn man einen Sanierungsfahrplan hat aus 2021 mit einer 6stelligen Vorgangsnummer die in der TPB nicht angenommen wird mit dem Hinweis dieser SFP kann nicht bezuschußt werden.

heute Morgen habe ich bei der BAFA angerufen, ohne Erfolg , alle Damen und Herren sind im Gespräch und ich soll später anrufen.

Ich habe zwar ein Email an die BAFA geschickt und bin sehr gespannt wann eine Antwort kommt mit einer Lösung.

Mfg

Walter Kirsch

 

Antwort auf von post@lorenzen…

Hallo zusammen,

bin gerade endlich bei der BAFA-Hotline durchgekommen:

Das Thema mit den iSFP-Vorgangsnummern wird gerade mit "höchster Priorität" vom Technikteam bearbeitet.

Wir sollen es am besten einmal täglich probieren, ob es wieder klappt.

Von TPBs erstellen ohne iSFP und das nachträglich ändern zu lassen, wurde abgeraten.

Die haben ein " Technik-Team" ?  ............

Interessanterweise konnte ich am 07.05.2024 eine TPB erstellen und die iSFP-Nummer wurde akzeptiert.

Moin, 

Wenn ich die ISFP-Vorgangsnummer eingebe (mit 85 am Anfang und ohne die Buchstaben davor) erfolgt der Hinweis:

Der eingegebene Förderstandort stimmt nicht mit dem Standort aus dem iSFP-Antrag überein. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben.
Dann kann man einen Haken setzen:

 * Es handelt sich dennoch um den gleichen Standort (zum Beispiel wegen Rechtschreibfehlern).

 

Bei mir sind beide Adressen exakt identisch und nicht falsch geschrieben. Hat noch jemand das Problem?

Oder hat das Technikteam wieder was falsch programmiert?

Ich kriege hier gleich einen Anfall.

Viele Grüße und danke.

Ich bekomme die gleiche Meldung, obwohl die Adressen korrekt sind. Ich warte noch etwas ab, vielleicht wird das Problem ja noch behoben, ansonsten bleibt noch die Option über den Rechtschreibfehler...

Antwort auf von andrea_kiewitt…

Hallo,

das Problem mit der Adresse existiert auch 2Monate später noch. :) Das Technikteam hat wohl gerade Urlaub oder Fachkräftemangel ;)

viele Grüße

Antwort auf von andrea_kiewitt…

Ein echtes Drama mit dem ISFP....

Hat jemand schon Neuigkeiten zum Thema? Das Software-Problem soll mittlerweile behoben sein? Ich kann die 6-stellige VOB-Nummer aus 2022 für die Vor-Ort-Beratung, individuellen Sanierungsfahrplan auch nicht eingeben. Laut Hotline ist die Vor-Ort-Beratung nicht förderfähig, dabei hat genau dieser iSFP für 15 Jahre seine Gültigkeit um 5% mehr Förderung zu bekommen.  Letztes Jahr 2023 hatte ich den selben Fall, da wurde mir seitens BAFA der Tipp gegeben den Antrag auf Einzelmaßnahmenförderung hier Maßnahmen an der Gebäudehülle (ohne iSFP-Förderung) zu stellen und im zweiten Schritt  ein Widerspruchs zum Antrag zu stellen um die zusätzliche Förderung in Summe 20 %  zu bekommen. 

Mit gestriger E-Mail hatte ich nachfolgenden Kontakt von dem BAFA bekommen. Stelle ich hier gerne zur Verfügung.

Das BAFA ist für die Förderung von Einzelmaßnahmen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) zuständig, die die Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen betreffen. Mit Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt: beg@bafa.bund.de oder (für Energieberater/innen) an beg-beraternetzwerk@bafa.bund.de. Die übrigen Anlagen zur Wärmeerzeugung werden durch die KfW gefördert.

 

Hallo Kollegen,

wenn ich das Drama mit den alten Nummern der VOB richtig verstehe, enstprechen diese alle nicht dem Muster des iSFP und sind damit für die Tonne. Denn in allen Publikationen werden die VOB nicht erwähnt, es ist immer nur vom iSFP die Rede. Damit hat man also den Kreis der Förderberechtigten auf die die erhöhten Fördersätze und auch den 5% Bonus wieder in einem Handstreich durch die Hintertür reduziert... Oder, sehe ich das falsch?

viele Grüße aus der Oberlausitz

Antwort auf von kscheyer@art2b.info

Hallo Kollegen,

Hallo HerrmannS,

anerkannt werden die sogenannten "Grünen Sanierungsfahrpläne" laut O-Ton Hotline BAFA.  In den jeweiligen Richtlinien (Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)  findet man die Hinweise zur Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen eines (iSFP).  Und laut " Allgemeines Merkblatt  zur Antragsstellung"  siehe Seite 6 und Anlage nachfolgenden Hinweis.

auszugsweise-Seite 6:  Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, kann sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte („iSFP-Bonus“) erhöhen, wenn in der beantragten Maßnahme ein EEE eingebunden ist. Im Rahmen der Antragstellung bestätigt der EEE das Vorliegen eines iSFP bei der Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TBP). 
Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind Sanierungsmaßnahmen im Fördersegment der Wärmeerzeuger (beim BAFA bei Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen), der Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme vorgenommene Leistungen für Fachplanung und Baubegleitung im Sinne der Richtlinie. 

Anlage 2 die aktuelle BAnz hier Seite 10 ff

Viele Grüße aus Ismaning

 

Hallo Kollegen,

Danke an Art2B_Noichl-Scheyer für die Darstellung zum aktuellen Infostand. 

Wenn ich ihre Ausführungen richtig interpretiere, untermauern diese ja nur meine Argumentation - die ehemals geförderten Vor-Ort--Beratungen (welche Gültigkeitsdauer hatten die eigentlich? ;) war vor meiner Zeit) sind damit durch die Hintertür "entwertet" worden, da in allen aktuellen Publikationen kein Bezug mehr darauf  genommen wird. 

Kommt also ein Kunde damit und möchte den höheren (iSFP) Fördersatz von 60.000€ und die 5% iSFP-Bonus, dann kann er diese mit einem v-O-B nicht bekommen...??

Oder wie interpretiert ihr diese Situation? 

viele Grüße aus der Oberlausitz

Antwort auf von kscheyer@art2b.info

die TPB funktioniert einwandfrei mit der 850 Nummer. das Problem kommt später , und zwar bei dem TPN.

das erkennt auf einmal das System diese ISF Nummer nicht mehr, oder man soll auf dem Bonus (5%) verzichten um weiter zu kommen.

ich muss paar Anträge abschließen, aber ich kann keinen TPN mit dem ISFP Nummer, die ich beim Antrag (TPB) eingegebne hatte!

BG

 

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