Hallo zusammen,
ich habe eine Förderung für unsere neue Solarthermieanlage beantragt (Vitosol FM, 6 Module SV2F). Sie speist in einen Pufferspeicher (Vitocell 360M SVSB 950l) und dient zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Es ist ein Solarregler installiert worden. An unserer Heizungsanlage (Vitodens 222F) kann ich die Solarerträge jeweils für die letzten 7 Tage als Histogramm anzeigen lassen.
Die Anforderung aus der BEG-Förderung (Einzelmaßnahme) lese ich aber so, dass erzeugte Wärmemengen (solare Erträge) und Abweichungen von Erträgen vergangener Zeiträume anzuzeigen sind.
Die Liste der technischen FAQ – BEG EM Version 5.0 (03/2023) beinhaltet unter 8.01. (Energieverbräuche und Wärmemengen) die Ausnahme für Solarkollektoranlagen unter 20qm, dass als Messtechnik ein Funktionskontrollgerät (Solarregelung) reicht.
Unter 8.02. (Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige) heißt es jedoch: "Bei förderfähigen Solarkollektoranlagen sind die solaren Erträge und Abweichungen von Erträgen vergangener Zeiträume anzuzeigen. "
Muss ich noch eine andere Messtechnik installieren lassen, um die Förderanforderungen zu erfüllen?
Ich halte die Regelung im Grunde für sehr sinnvoll, da es mich ja interessiert, was die Anlage bringt. Mein Heizungsinstallateur ist leider nicht besonders hilfreich bei den Fragen. Von daher wäre ich dankbar für Tipps und Hinweise.
Viele Grüße
Antworten