Hallo,
ich lasse gerade einen Anbau an ein Bestandsgebäude bauen, keine neue WE.
Kann die Dämmung unter der Bodenplatte abgesetzt werden? 20 cm XPS, uWert 0,12. Falls ja welche Umfeldmaßnahmen gehören dazu - Tiefbau und Fundamente waren ja als vorbereitende Maßnahme nötig, damit die Dämmung eingebracht werden kann. Kann die eigentliche Bodenplatte berücksichtigt werden, der Bodenaufbau (Estrich?)
Analog bei der Dachdämmung und Abdichtung sowie Gründach, hier ist die Vorschrift klar, all diese Kosten werden berücksichtigt (Flachdach). Was aber ist mit der eigentlichen Betonplatte "Dach"?
Bei der Wand ist das Gesetz auch Recht klar, auch eine Erweiterung der Wände sowie die dazu gehörige Dämmung wird steuerlich gefördert, auch die spätere Klinkerfassade - was aber ist mit der daran anschließenden neu erstellten Terrasse?
Ich hoffe auf Klärung, vielen Dank.
4 Antworten
Siehe: BAFA Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren
Hallo, die Grundlage ist die EnSanMV und deren Anlage 1 "förderfähige Maßnahmen". Die Infoblätter der BAFA sind dafür nicht maßgebend, wenngleich die technischen Daten oft gleich sind. Im Detail gibt es jedoch einige Unterschiede.
Wo steht in der EnSanMV, dass z.B. die Erweiterung von Wänden, sprich Wände von Wohnraumerweiterung, über die Steuer gefördert werden?
Wozu sollte die Terrasse gefördert werden? Der Gartenzaun oder die Blumen im Garten werden auch nicht gefördert.