Hallo Kollegen, kann jemeand definitiv folgende Frage beantworten?
Reicht es, wenn der Sanierungsfahrplan erstellt ist und dem Kunden übergeben wurde, um einen Förderantrag für eine Einzelmaßnahme mit iSFP Bonus zu erstellen?
Hintergrund: zur Zeit kann ja noch kein Sanierungsfahrplan (dessen Förderung nach dem 30. Juni beantragt wurde) final bei der BAFA abgeschlossen werden, bzw. der Verwendungsnachweis erstellt werden.
4 Antworten
Danke, danach habe ich gesucht!
Also muss der iSFP nur erstellt sein, sprich dem EEE vorliegen!
Hallo,
ich habe soeben mit einer Dame von der Hotline BEG EM über das obige Thema gesprochen. Die Regelung, dass für die Beantragung einer EM lediglich der iSFP vorliegen muss aber nicht endgültig geprüft und ausgezahlt werden muss, sei eine Ausnahmeregelung. Stand jetzt und mündlicher Aussage gilt die Regelung bis Ende September. Weis jemand mehr? Warten wir einfach ab, ob sich die FAQ ändert?
Viele Grüße
Siegfried Mader
Dann muss das BAFA aber mal den Turbo anschmeissen.. Irgendwann muss es den Verantwortlichen doch wohl klar werden, dass mit der derzeitigen "Deutschlandgeschwindigkeit" kein Blumentopf zu gewinnen ist. Dann müssen Kunden also 3-4 Monate warten, bis sie einen Antrag auf BEG-EM-Förderung stellen dürfen und erst danach die Aufträge an Handwerker erteilen können. Auf welchem Planeten leben die Macher der BEG ? Und im nächsten Jahr verschärft sich die Situation - dann sind wir quasi gezwungen, dem Kunden den ISFP zu verkaufen, weil er sonst 30tsd Euro weniger Investitionsmittel zur Verfügung hat... Ich erwarte, dass die Verbände GIH und DEN ( gerade wieder die Mitgliedsbeiträge abgebucht ;) ) nun noch intensiver unsere Probleme beim BAFA deutlich machen !
So langsam sinkt bei mir die Motivation ! Grüße aus Hamburg
Hallo,
wenn die FAQ's zum BEG als verbindlich angesehen werden, dann gilt 2.33.
Gutes Gelingen