Hat jemand Erfahrung, wenn man bei Widersprüchen zu BAFA-Bescheiden den §75 VwGO (Untätigkeitsklage) ins Spiel bringt? Nicht nur BAFA kann Termine setzen, sondern auch der Antragsteller/Zuschussnehmer im Umkehrfall.
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Hat jemand Erfahrung, wenn man bei Widersprüchen zu BAFA-Bescheiden den §75 VwGO (Untätigkeitsklage) ins Spiel bringt? Nicht nur BAFA kann Termine setzen, sondern auch der Antragsteller/Zuschussnehmer im Umkehrfall.
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