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Sowieso Maßnahmen - Definition?

Mein Bauherr möchte sein MFH Baujahr 1960 komplett energetisch sanieren. Das Haus ist gut in Schuss und vermietet. Es gibt keine marode Bausubstanz, die Anlagenechnik funktioniert. Ich rätsle nun, was "Sowieso"-Maßnahmen sein sollten in dem Zusammenhang?

1 Antwort

Im Laufe der Zeit sollte z.B. die Fassade gestrichen werden, wofür man ein Gerüst braucht. Diese Kosten, die also auch ohne energetische Sanierung enstehen würden, können als Sowieso- Kosten von den Investitionskosten abgezogen werden.

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