Hallo zusammen,
da ich in der Richtlinie und den zugehörigen Merk-/Infoblättern keine eindeutige Stellungnahme finde, habe ich folgende Frage:
Ab wann ist eine optimierte Tageslichtversorgung bei elektrisch angetriebenen Rollläden gegeben? Ist ein Funkhandsender, der eine integrierte Zeitschaltuhr mit Astrofunktion sowie Urlaubsprogramm aufweist, ausreichend, auch wenn die Steuerung der Rollläden darüber hinaus nur manuell über eine Fernbedienung erfolgt?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Sonnenschutzvorrichtung eine optimierte Tageslichtversorgung aufweist und somit förderfähig ist? In der Richtlinie werden ja anscheinen nur Beispiele aufgeführt.
Wie muss dieser Nachweis aussehen, d.h. welche Inhalte muss dieser Nachweis aufzeigen?
Vielen Dank im Voraus für das Feedback.
Viele Grüße
Johanna
2 Antworten
Ich habe bereits drei Anfragen an das BAFA gerichtet und habe bis jetzt leider immer wieder nur den Richtlinientext zurückerhalten.
Am besten beim BAFA per E-Mail nachfragen.