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Solarthermieförderung (BEG EM) in Verbindung Hydr. Abgleich Verfahren B.

Hallo liebe Kollegen/innen,

wenn ich es richtig verstehe, muss für die Förderung einer neuen Solarthermieanlage (Anträge ab dem 01.01.2023) auch ein Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt werden, wenn die Anlage mit 25% gefördert werden soll. Nun meine Frage, ist es tatsächlich so oder habe ich es falsch verstanden? Ich frage aus dem Grund, da Solarthermieanlage für die Heizungsunterstützung sowie auch für die reine Warmwasserbereitung gefördert werden. Wenn die Solarthermieanlage auch für die Heizungsunterstützung vorgesehen wird, kann ich ja zu einem ganz kleinen Teil sogar nachvollziehen, den aufwendigen Hydraulischen Abgleich nach Verfahren B (Raumweise Heizlastberechnung) durchführen zu müssen, aber bei einer Solarthermieanlage die nur für Warmwasser vorgeshen werden soll, macht es aus meiner Sicht überhaupt keinen sinn einen diesen Hydraulischen Abgleich durchzuführen.

Zur Info: Die BAFA habe ich bereits auch darauf schriftlich angefragt und eine Antwort erhalten, die man hätte sich sparen können. Folgende Antwort:

Ist die Solarthermieanlage für die Warmwasserbereitung, müsste auch nur die Warmwasserbereitung ein Hydraulischer Abgleich stattfinden. Ist der Einsatz der Solarthermie für die Heizungsunterstützung und die Warmwasserbereitung gedacht, dann werden in beiden Kreisläufen ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden müssen.

Jetzt würde ich gerne verstehen, wie ich einen Hydraulischen Abgleich für die Warmwasserberitung durchführen soll? 

Über eure Meinungen / Feedback bedanke ich mich bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

D. Prochotta

 

11 Antworten

Sensationell ! Hydraulischer Abgleich der Warmwasser-Anlage ! Das ist ein klarer Hinweis darauf, dass beim BAFA eben nicht unbedingt "Energie-Profis" arbeiten und eben diese doch über die Inhalte unserer Arbeit befinden dürfen!

Auch Warmwasserverteilungen mit Zirkulation müssen hydraulisch abgeglichen werden. Ebenso ist der Volumenstrom der Speicherbeheizung durch die Wärmeerzeuger abzugleichen.

Wie geht denn der Abgleich für die Speicherbeheizung?

Antwort auf von dleb@unitybox.de

Hallo zusammen,

Hier mal nachlesen, wird sehr gut erklärt, warum es sinnvoll ist.

https://www.tbas.de/Hydraulischer-Abgleich-von-Zirkulationssystemen.html

 

Und bei nur einer Zirkulationsleitung wird dann kein Abgleich durchgeführt?

Antwort auf von energieberatun…

Naja ist doch ganz einfach. Du hast einen Heizkreis und der ist für Warmwasser. Du berechnest die Pumpenförderhöhe, den Gesamtdurchfluss und gibst die Vorlauftemperatur ein. Das dauert 15 Minuten. Da geht`s nicht um die hydraulische Optimierung der Zirkulationsleitung

Du sprichst einen Heizkreis an. Es stellt sich hier jedoch die Frage hinsichtlich des Abgleichs des Speicherladekreises bzw. der Zirkulationsleitung.

Aber in der Richtline steht ja, dass der Abgleich in Verbindung mit dem VdZ-Formular bestätigt werden muss. Und da geht es ausschließlich um Heizkreise. Das heißt für im im Umkehrschluss, dass Speicherladekreises bzw. der Zirkulationsleitung nicht abgeglichen werden müssen.

Antwort auf von christos.papai…

Hi, nach einem Telefonat mit der Fachabteilung der KfW kann ich sagen, dass ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B auch dann durchzuführen ist, wenn nur eine Solarthermieanlage zur reinen Warmwasserbereitung ergänzt wird. Das gesamte Heizungssystem ist hydraulisch abzugleichen.  Dann gibt es 30 % Grundförderung, aber auch nur, wenn die bestehende Heizungsanlage zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Plus evtl. Einkommensbonus.

Übrigens widerspricht das natürlich der oben zuerst genannten Aussage, am Telefon war aber immerhin jemand aus der Fachabteilung. Ich werde es also so beraten, dass der Abgleich erfolgen muss, dann sind alle auf der sicheren Seite. 

Bei der KfW scheinen die Mitarbeiter leider dahingehend auch nicht final informiert zu sein, da man immer widersprüchliche Angaben erhält. Beim ersten Anruf bei der KfW sagte der Mitarbeiter, Solarthermie zur reinen Warmwasserbereitung würde gar nicht gefördert, nur, wenn auch heizungsunterstützend. Was aber definitiv nicht richtig ist. 

Es ist also sinnvoll, alle Förderbescheide nochmal zu prüfen und ggfls. zu hinterfragen.

Herr Rico Balze vom BAFA hat am 1.3.24 im dena Webinar zum BEG EM gesagt: Wenn die Solaranlage nur an den Pufferspeicher angebunden wird, ohne dass an der Heizungsanlage gearbeitet wird, dann ist KEIN hydraulischer Abgleich erforderlich.

Eigentlich ist die KfW für die Heizung zuständig. Da wäre ich mit Aussagen von einem BAFA-Mitarbeiter vorsichtig.

Antwort auf von g.kronseder@t-…

Folgende Antwort für einen Antrag vom letzten Jahr mit einer solarthermischen Warmwasserbereitung von der BAFA:

"der hydraulische Abgleich, bei Maßnahmen des Segments Wärmeerzeuger ist eine Voraussetzung. Eine Ausnahme ist, wie Sie schon erwähnten, wenn der Wärmeerzeuger nur für die Warmwasserbereitung eingesetzt wird. Dies sollten Sie beim Einreichen des Verwendungsnachweises auch so, in einem separaten Dokument, hervorheben."

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