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Sind Eigenleistungen jetzt wieder förderfähig?

Im Infoblatt 10/2021 Punkt 8.6 Sonstige Arbeiten und Leistungen-nicht förderfähige Leistungen ist der Punkt Eigenleistungen durchgestrichen.

Hat irgend jemand nähere Informationen.

Vielen Dank

4 Antworten

siehe https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ…

Stand: 22.12.2021

 

 

11. Eigenleistungen

11.1 Sind Eigenleistungen förderfähig?

Nein, Eigenleistungen und dabei entstandene Materialkosten sind aufgrund der notwendigen Qualitätssicherung nicht förderfähig, sondern nur Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten des durch ein externes Fachunternehmen verbauten Materials. Eine private Durchführung, auch von Handwerkerinnen bzw. Handwerkern, ist nicht förderfähig. Notwendig ist eine gewerbliche Durchführung, nachgewiesen durch eine Rechnungsstellung an die Gebäudeeigentümerin/den Gebäudeeigentümer.


Auch bei Kleinstbeiträgen ist für die Anerkennung förderfähiger Materialkosten der Einbau durch ein Fachunternehmen Voraussetzung.

auch aus den FAQ:

"11.3 Können (Wohnungs-) Unternehmen oder Unternehmende Leistungen selbst erbringen?

Alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) können die Bauleistungen selbst erbringen (Kostenerfassung als aktivierte Eigenleistungen).

(Wohnungs-)Unternehmen können die förderfähigen Vorhaben durch angestellte fachlich qualifizierte Mitarbeitende, eigene Gewerke bzw. Tochterunternehmen durchführen lassen. Ebenso können Unternehmende und Gesellschaftende die eigenen Fachunternehmen mit der Durchführung ihrer privaten Vorhaben beauftragen. Darunter fallen auch Bauträger."

Der durchgestrichene Punkt Eigenleistungen bezieht sich auf die FAQ 11.3, die vorher schon vorhanden war, und ist damit eher eine Klarstellung.

Die Materialkosten bei Eigenleistungen sollten schnellst möglich wieder gefördert werden. Der EEE kann die Qualität der Ausführung prüfen und bestätigen. Die Förderung der Materialkosten würde gerade Bauherren mit kleinem Budget viel helfen. Zudem würde es vermutlich etwas die "Handwerkerknappheit" lindern und vielleicht auch die Sanierungsquote leicht anheben. 

Datei-Upload
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Guten Morgen,

 

im Gebäudeforum Klimaneutral habe ich jetzt Folgendes gelesen:

Änderungen in allen Programmteilen
Ab 2023
■ Fokus liegt auf Sanierung und einem möglichst hohen CO2-Einsparpotenzial pro Fördereuro, jährliche
Einsparungen durch die BEG laut Klimaschutzgesetz bis 2030 von insgesamt 2,3 Mt CO2-Äq (netto)
■ BEG flankiert GEG und bereitet den Markt durch Anreize auf künftige Entwicklungen vor
■ Öffnung der Antragsberechtigung für alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen
■ Anpassung der Definition von Umfeldmaßnahmen
■ Definition der Begriffe „Bewilligungszeitraum“ und „Investor“
Materialkosten sind als Eigenleistungen förderfähig, wenn sie durch ein Fachunternehmen oder einen
Energieeffizienz-Experten oder eine -Expertin bestätigt werden.

■ Kombination von BEG WG bzw. NWG mit der BEG EM ist ausgeschlossen. Es können in mehreren Schritten
baulich und zeitlich getrennte Vorhaben über BEG WG bzw. NWG und BEG EM gefördert werden
■ Für Kommunen wird bei Kumulierung der BEG mit anderen Förderprogrammen die maximale Förderquote der
öffentlichen Mittel auf 90 % erhöht
■ Verschärfung der Anforderungen an Wärmepumpen (WP):
■ Verfügbarkeit von Schnittstellen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden
können; ab 2025: WP müssen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können
■ Schrittweise Anhebung der Anforderungen an die Geräuschemissionen bei Luft-Wasser-WP: ab 2024 mind.
5 dB niedriger als Grenzwerte, ab 2026 10 dB niedriger als Grenzwerte
■ Ab 2028: nur noch natürliche Kältemittel
 

An anderer Stelle im Forum (ich finde das Thema leider nicht mehr) wurde diskutiert, dass der EEE dem "Häuslebauer" die fachgerechte Ausführung bestätigen soll und dafür auch noch haftbar sein soll. Hier wird jetzt plötzlich die Möglichkeit eingeführt, dass das Fachunternehmen auch bestätigen kann. Wird wohl keiner machen. Aber ich sehe das zum ersten Mal.

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