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Sanierungsfahrplan und Förderung Einzelmaßnahme

Liebe Kollegen,

für einen Kunden von mir hatte ich einen Sanierungsfahrplan erstelllt.

Nun will er mit einem anderen Energieberater die Anträge für Einzelmaßnahmen stellen, da er günstiger ist.

Entgegen des ursprünglichen Sanierungsfahrplans kommt nun eine neue Gaube hinzu und ein Anbau. Zudem soll die Eingangstür getauscht werden (im Sanierungsfahrplan hatte ich nur die Fenster getauscht).

Der Energieberaterkollege ist der Meinung, dass ich nun den Sanierungsfahrplan neu ausstellen muss, da sich die Massen der Gebäudehülle ändern.

Meines Wissens ist der Sanierungsfahrplan zu Beginn ein Informations- und Entscheidungshilfeinstrument. Ist es tatsächlich so, dass die Gebäudeteile die nun als Einzelmaßnahme beantragt werden  im Sanierungsfahrplan geändert werden müssen, damit es der zukünftigen Situation entspricht?

Gruß aus Hamburg

Petra Ruf

 

11 Antworten

Das doofe am ISFP ist...die berühmten 5 % bekommt man (offiziell) nur wenn die Massnahme im ISFP erwähnt ist.

Darum sollte man immer alles in den ISFP schreiben was es so gibt um dem Problem zu vermeiden. 

Ist doof aber ist halt so 

Den erstellten ISFP kann man so einfach nicht ändern oder anpassen... 

Hallo, 

Beim ISFP wird ja immer der Ist Zustand aufgenommen. 

Auf dieser Grundlage, werden zusammen mit dem Beratenen sinnvolle Sanierungsmaßnahmen erarbeitet. 

Maßnahmen die im ISFP nicht aufgeführt sind, werden auch nicht in diesem Zusammenhang gefördert. Die hier angedachten weiteren Maßnahmen wie Eingangstüre etc., können zwar über die EM gefördert werden, allerdings ohne ISFP Bonus.

Der Beratene hat ja auch den Verwendungsnachweis unterschrieben und damit erklärt, dass die Maßnahmenpakete mit Ihm abgestimmt wurden. 

Der neue Energieberater sollte auch wissen, dass hier kein neuer ISFP erstellt wird. 

 

Deshalb noch mal der Tipp

In den ISFP ALLES reinpacken was so möglich ist als EM.

Die U Werte der Bauteile auf das EM Maßnahmen Niveau setzen ..also zb Fenster 0.95...Dach 0,14 usw 

Dann ist der Bauherr für die Zukunft sicher abgedeckt und bekommt die 5 %  ( wer weiss wie lange noch ) 

Ich glaube einen neuen ISFP kann man nach 2 Jahren beantragen bzw bei einem Eigentümerwechsel 

 

Hallo, 

vielen Dank für die interessanten Infos und Rückmeldung. 

Bei den Bestandsteilen kann ich es ja verstehen. Aber ich frage mich, wie das gehandhabt wird, wenn neue Bauteile hinzukommen, wie Anbau. Man kann ja vielleicht eine Idee mit in den Sanierungsfahrplan einrechnen, aber es ist ja oft nicht sichergestellt, dass der Anbau später auch so durchgeführt werden kann, wie es im iSFP steht, z. B. wenn er seitens Bauamt kleiner ausfallen muss als ursprünglich gedacht. Daher klaffen hier wieder Theorie und Praxis meiner Meinung nach weit auseinander.

Nun Anbau als solches ist ja keine Einzelmaßnahme ...man kann ja keinen 'Anbau' als solches beantragen 

Der Anbau läuft unter den üblichen EM Sachen..also zb Fenstertausch oder Dach Dämmung usw 

Ja, schon... aber wenn ich den Anbau nicht also solches mit den Massen der einzelnen Bauteile mit eingegeben habe, wird er nicht mit 5% für den iSFP mit gefördert. So habe ich es nun zumindest verstanden.

https://www.geb-info.de/forum/frage/praxis/isfp-wie-vorgehen-bei-erweiterung-und-anbau

 

Ich bilanziere den Bestand und ab dem ersten Maßnahmenpaket dann die Erweiterung dazu, damit man die Bauteile im iSFP hat

Hallo, 

Das ist meiner Meinung nach eine sinnvolle Lösung, aber wo ist dies in den Richtlinien nachzulesen, habe diesbezüglich nichts gefunden. Auf die Aussage eines BAFA Mitarbeiter, würde ich mich nicht unbedingt verlassen. 

Die Maßnahme muss im ISFP erwähnt sein...als zb Aussenwanddämmung

Die Masse bzw. die Fläche spielt da keine Rolle.  

Hallo Petra,

lass dir nichts einreden von dem neuen Energieberater oder dem Kunden. Du hast alles richtig gemacht. Es wurde ein iSFP auf Basis des Ist-Zustands erstellt und Sanierungsmaßnahmen erarbeitet. Eine Änderung ist nicht möglich und auch nicht deine Aufgabe. Wenn der Kunde möchte, kann er in vier Jahren kostenpflichtig einen neuen Sanierungsfahrplan von dir erstellen lassen.

Dass die Maßnahme nicht drin ist, ist nicht dein Problem, da der Kunde dies nicht kommuniziert hat. Er will halt noch die 5 % iSFP-Bonus abgreifen. 

 

Ich möchte das Thema noch einmal aufgreifen mit folgender Fragen:

  1. Ist es tatsächlich möglich, im iSFP z.B. einen neuen Anbau als Wohnraumerweiterung abzubilden? Ich dachte immer, das geht nicht, da der Fahrplan nur das Bestandsgebäude abbildet.
  2. Falls es nicht möglich ist: Wie ist die Förderung mit BEG-EM? Bauteile von vorhandenem Wohnraum werden dann zwar mit 20% auf 60.000 € pro WE gefördert, aber wie ist es mit dem Anbau? Auch? Oder 15% auf 30.000? Oder auch auf 60.000 €? Wie soll man das dann in der TPB abbilden?
um zu antworten.