Hallo zusammen,
mein Kunde saniert und erweitert ein ca. 120 Jahre altes Einfamilienhaus zu einem Mehrfamilienhaus. Der Bauantrag wurde als Sanierung genehmigt, da geplant war, zwei Außenwände zu erhalten. Zudem wurde eine Aufstockung um 1,5 Geschosse vorgesehen.
Nach Bestätigung des Vorhabens durch die KfW und Beginn der Teilabrissarbeiten stellte sich jedoch heraus, dass der Boden unter dem Gebäude nicht mehr tragfähig ist. Um ein stabiles Fundament zu schaffen, müssten ca. 2,5 Meter ausgekoffert und die Bestandswände inkl. Fundamente neu hergestellt werden.
Das Bauamt hat daraufhin einen Baustopp verhängt und fordert einen neuen Bauantrag, weil das Projekt nun als Neubau gewertet werden soll
Meine Frage:
Zählt das Vorhaben weiterhin als Sanierung für die KfW, auch wenn die ursprünglichen Bestandswände aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht erhalten werden konnten? Gibt es rechtliche oder bautechnische Argumente, um den Sanierungsstatus beizubehalten? Es wurde alles dokumentiert & festgehalten.
Danke für eure Einschätzungen!
Die KfW überlässt gerne die Entscheidung dem EEE. Das ist aus Haftungsgründen für uns immer ziemlich blöd. Als Hilfestellung der KfW ist die Aussage, dass gilt, was das Bauamt genehmigt. Nun wird das ganze als Neubau betrachtet, vorher aber als Sanierung. Was nun? Wenn Du nicht die Entscheidung treffen kannst oder willst, dann schildere schriftlich der KfW den Sachverhalt. Vielleicht hast Du Glück, und sie nimmt Dir die Entscheidung ab. Ich glaube aber eher nicht. Möglicherweise musst Du dort beharrlich bleiben.