Ein Kunden will den neu erworbenen Altbau vor Bezug energetisch sanieren und eine Wärmepumpe einbauen. Erst dann kann er aus seiner Wohnung raus und den Altbau beziehen.
Dazu heisst es bei der KfW:
Für den Erhalt des Klimageschwindigkeits-Bonus sind Meldebescheinigung / Meldebestätigung und Grundbuchauszug zum Nachweis der Selbstnutzung vorzulegen. Die selbstgenutzte Wohneinheit ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst bewohnte Haupt- oder alleinige Wohnung. Wird mehr als eine Wohneinheit selbst genutzt, gilt im Sinne der Förderrichtlinie BEG EM nur eine Wohneinheit als selbst genutzt.
Kann es sein dass der Bonus ohne Tricksereien (z.B. vorzeitiges Anmelden als Erstwohnsitz) nicht in Anspruch genommen werden kann?
2 Antworten
Dann macht man halt das neue Haus als Erstwohnsitz und die alte Wohnung als Zweiwohnsitz. Müsste doch gehen, oder? Dafür gibt es 20% mehr Förderung.
Richtig..der Antragsteller muss zum Zeitpunkt des Antrags darin gemeldet sein
Schlecht für viele Sanierer von alten Häusern