Kann eine Rechnung (Datum 21.08.2024) bei der Bafa (Heizungszuschuss) eingereicht werden, wenn diese NACH dem Bewilligungszeitraum (Ende 31.03.2024) gestellt wird (also noch innerhalb der 6 Monatenach Bewilligungszeitraum)?
Auf der Rechnung steht aber der Leistungszeitraum explizit bis zum Datum des Bewilligungsende 31.03.2024.
2 Antworten
Nein. Handwerkerrechnungen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums gestellt und bezahlt werden. Rechnungen für die Baubegleitung können noch danach in den weiteren 6 Monaten gestellt und bezahlt werden.
um zu antworten.
Hallo,
natürlich sollte das gehen - das ist ja der Sinn der 6 monatigen Nachfolgezeit.
Die baulichen Arbeiten müssen innerhalb des Bewilligungszeitraum abgeschlossen sein. Die Abrechnung kann später erfolgen.
Es würde mich sehr wundern, wenn es jemand anders sieht.