In der Richtlinie für BEG-EM steht unter Punkt 9.5 im zweiten Absatz folgendes:
Für geförderte Maßnahmen, die auch Einzelmaßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2, 5.3 Buchstabe g oder Nummer
5.5 beinhalten, ist hierfür eine Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste
(www.energie-effizienz-experten.de) erforderlich, der mit der Bestätigung Kopien der die förderfähigen Ausgaben
belegenden Rechnungen (Material- und Arbeitskosten) übersendet und die Höhe der förderfähigen Ausgaben, die
Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes
bestätigt.
Bedeutet dies, dass ab diesem Jahr der EEE die Rechnungen hochladen muss?
um zu antworten.
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