Hallo zusammen, ist es prinzipiell möglich die Kosten für "Fachplanung und Baubegleitung" vorher schon in Rechnung zu stellen wenn der eigentliche Antrag noch nicht gestellt ist?
Ich habe einen Fall wo ich schon einiges an Vorleistung eingebracht habe, aber die Erstellung der Angebote der Handwerker doch recht lange dauert. Die Maßnahmen sollen aber definitiv umgesetzt werden. Sobald der Liefer-/Leistungsvertrag geschlossen wurde, soll dann auch der Antrag erfolgen.
4 Antworten
Ich regle das über Abschlagrechnungen zum Hauptauftrag. Im Prinzip wird das beim BAFA nicht gern gesehen, hatte aber bisher dann beim VN keine Probleme mit der kompletten Erstattung.. Bei der Schlussrechnung sollte man etwas "Kosmetik" betreiben :)
Vorplanungsleistungen für den Auftraggeber(Dämmstoffstärken/Heizlastberechnungen etc.) können vor Antragstellungen erbracht werden, sind ja auch für das Einholen von Angeboten und damit für die Liefer-und Leistungsverträge zur Antragsstellung notwendig und gelte nicht als zu früher Beginn des Vorhabens!Ich habe allerdings noch nie vor Förderzusage eine Rechnung gestellt.
Eine Leistung erst einmal zu erbringen und dazu eine Rechnung zu schreiben sind unterschiedliche Dinge. Ich hatte ganz am Anfang zum Beginn des Förderprogramms noch ein Problem bei der Erstellung der TPN. Meine Abschlagsrechnung hatte ich noch vor Antragstellung gestellt. Bei Eingabe des Rechnungsdatums im TPN wurde die Rechnung dann nicht akzeptiert...
Wenn man aber nur die Schlussrechnung mit dem Gesamtbetrag im TPN eingibt (weil man ja die Abschlagsrechnungen gar nicht angeben muss), gibt dies erst einmal keine Fehlermeldung. Es stellt sich aber tatsächlich die Frage, ob die Angabe des Datums der Abschlagsrechnung innerhalb der Schlussrechnung ein Problem ergibt, wenn es vor der Antragstellung liegt.
Ich stelle deshalb keine Rechnungen mehr vor der Antragstellung.
Ich meine Planungsleistungen zu denen ja auch "Fachplanung und Baubegleitung" gehört, können auch vorher in Rechnung gestellt werden, falls ich mich nicht täusche. Oder gilt das nur für den Bereich "Fachplanung"?