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Qualitätssicherung BEG: Durchführer planen Kontrollen beim individuellen Sanierungsfahrplan

Im neuesten Experten-Newsletter findet sich folgende Information:

"Der iSFP-Bonus wird erfreulicherweise gut in Anspruch genommen. Durch den iSFP wird ein sinnvoller Weg aufgezeigt, wie die Energieeffizienz von Wohngebäuden verbessert wird.

Leider haben uns in den vergangenen Wochen vereinzelt Meldungen über nicht sachgerechte Anwendungen des iSFP erreicht. Demnach werden zusätzliche Einzelmaßnahmen im Rahmen eines iSFP nur zum Zweck zur Steigerung der Förderquote im Förderantrag aufgeführt, die zusätzlichen Maßnahmen sind jedoch nicht sinnvoll mit beispielsweise dem Heizungstausch verknüpft oder es besteht keine Absicht, die zusätzliche Maßnahme überhaupt durchzuführen.

Wir bitten Sie daher um Ihre Aufmerksamkeit für eine realistische Umsetzung und in kritischen Fällen um Aufklärung der Kunden darüber, dass Kontrollen auf missbräuchliche Nutzung und ggf. Rückforderungen und Prüfungen auf Subventionsbetrug vorbehalten bleiben."

 

Bisher widersprach es nicht den Anforderungen, zuerst ein Z. B. EH 100 im 4. Maßnahmenpaket und dann im 5. Maßnahmenpaket ein besseres EH zu erreichen. Bisher war es daher auch möglich, für das Maßnahmenpaket 4 (hier EH 100) den 5 %-igen Bonus anzusetzen. 

Nun wird also das BAFA entscheiden, ob der Bauherr den 5. Schritt durchführen wollte, oder eben nicht und ob er bei Nichtdurchführung ggf. straffällig wird. Wie sieht es dann z. B. mit unserer Haftung aus, wenn die BAFA hier eine Entscheidung gegen den Bauherrn trifft? Wie sollte man in diesem Fall einen Haftungsausschluss definieren?

Mich fasziniert es, dass sich dem BAFA bereits im Vorfeld nicht bewusst war, dass der iSFP in dieser Form erstellt werden wird.

Genauso überrascht mich die "Verwunderung" darüber, dass der ISFP so gut in Anspruch genommen wird. Für mich ist der iSFP nachwievor ein Instrument, mit dem ich meinen Kunden eine deutlich unübersichtliche Dokumentation übergeben muss, die in Teilen schlecht strukturiert ist und die viel Druckerfarbe benötigt. Dennoch komme ich um dieses Dokument nicht mehr herum, da der Kunde  die 5 % Förderung finanziell einplanen will oder einplanen muss. Ich frage mich auch, ob der iSFP diesen Zuspruch hätte, gäbe es die 5 % Bonus nicht.

Ich kann mich noch an einen Beitrag, ich glaube aus dem letzten Jahr, erinnern, in der die BAFA Stolz berichtete, dass bereits 30 % der Berater den iSFP angewendet haben..... für mich stellte es sich so dar, dass 70 % ihn abgelehnt haben.

Heute ist die Quote bestimmt 100 %, mal sehen, wann sich die BAFA damit brüsten wird.

In diesem Sinne, frohes Schaffen und ein schönes Weihnachtsfest.

 

 

 

3 Antworten

Man braucht diesen zusätzlichen letzten Schritt nicht mehr erfinden. Laut FAQ BMWi Punkt 9.2 bekommt man die 5% für alle Schritte in einer schrittweisen Sanierung. Hier soll offensichtlich nur die Komplettsanierung in einem Zug verhindert werden:

 

„In der BEG WG wird der iSFP-Bonus gewährt, wenn

  • die Sanierung zum Effizienzhaus einen Sanierungsschritt darstellt, mit dem ein Zwischenziel erreicht wird (z. B. ein Effizienzhaus 85), auch wenn dies der erste Umsetzungsschritt ist.
  • die Sanierung zum Effizienzhaus den letzten von mehreren Sanierungsschritten darstellt, mit dem die im iSFP angestrebte Zielstufe erreicht wird (z. B. ein Effizienzhaus 55).

Nicht gewährt wird der iSFP-Bonus dagegen, wenn direkt mit dem ersten Umsetzungsschritt die mit dem iSFP-angestrebte Zielstufe erreicht wird – denn dann handelt es sich um eine Vollsanierung in einem Schritt.“

Genau diesen "Zwischenschritt" moniert das BAFA mittlerweile. Nehmen wir einmal an, in einem Zwischenschritt erreiche ich das EH 100, dann plane ich im letzten Schritt eine Lüftungsanlage sowie den Wärmebrückennachweis und komme auf ein EH 85, wohlwissend, dass der Bauherr diesen letzten Schritt nie durchführen wird. Dann entspricht meine Vorgehensweise den FAQ Pkt. 9.2. Somit alles in Ordnung.

Nun schreibt das BAFA: [...] Demnach werden zusätzliche Einzelmaßnahmen im Rahmen eines iSFP nur zum Zweck zur Steigerung der Förderquote im Förderantrag aufgeführt, die zusätzlichen Maßnahmen sind jedoch nicht sinnvoll mit beispielsweise dem Heizungstausch verknüpft oder es besteht keine Absicht, die zusätzliche Maßnahme überhaupt durchzuführen.[...]

weiterhin schreibt es: [...] Wir bitten Sie daher um Ihre Aufmerksamkeit für eine realistische Umsetzung und in kritischen Fällen um Aufklärung der Kunden darüber, dass Kontrollen auf missbräuchliche Nutzung und ggf. Rückforderungen und Prüfungen auf Subventionsbetrug vorbehalten bleiben."[...]

Also verhalte ich mich richtig, werde aber, gemeinsam mit meinem Kunden, straffällig....

 

 

Berater müssen beim Ersttermin auf den ISFP hinweisen und sitzen oft bereits dann in der Falle. Mancher Kunde will dann unbedingt den ISFP zur Fördermaximierung erhalten.

Wir werden nicht mit unserem Kunden gemeinsam straffällig. Die Drohung mit Subventionsbetrug ist völlig irrelevant. Da hat der Fördergeber selbst das Schlupfloch eingebaut. Es steht ja definitiv in den Richtlinien, dass die Umsetzung nicht erfolgen muss. Der Kunde betrachtet die höhere Förderung nach ISFP als sein individuelles Recht.

In dem (putzigen) warnenden Passus steht:

"Wir bitten Sie daher um Ihre Aufmerksamkeit für eine realistische Umsetzung und in kritischen Fällen um Aufklärung der Kunden darüber, dass Kontrollen auf missbräuchliche Nutzung und ggf. Rückforderungen und Prüfungen auf Subventionsbetrug vorbehalten bleiben."

Ich leite diesen Passus an die Kunden weiter, bei denen ich den Verdacht habe, ich soll für sie Luftschlösser berechnen, nur damir die erhöhte Förderung z.B. der Pelletsanlage erreicht wird. Mit Ankreuzliste lasse ich mir vorab bestätigen, welche Investitionen der Kunde zu tätigen bereit ist.

Das hat mich abgesichert, als Abschreckung vom ISFP aber NICHTS genutzt.

Besonders übel ist, dass diese Kunden nicht einmal mitdenken wollen beim weiteren Weg zu Effizienzhaus und sich durch den Zeitaufwand für die erforderliche Abstimmungsprozesse belästigt sehen. Da wird mir eine unsägliche Rolle zugemutet.

Wenn der Berater den Fake-ISFP ablehnt, muss er sich um das Honorar für den Erststermin streiten, bei dem er nicht zu liefern bereit ist, was der Kunde will. Schwierig!

Der höhere ISFP-Zuschuss sollte nur nach kompletter Umsetzung der Maßnahmen des gezahlt werden.

Übrigens: Es gibt auch die sehr erfreulichen ISFP-Kunden. Diese sind leider in der Minderheit.

 

 

 

 

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