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Nutzungsart des Gebäudes beim BAFA-Antrag für Einzelmaßnahmen

Neuerdings wird beim BAFA-Antrag (es handelt sich im vorliegenden Fall um eine Eigentümergemeinschaft) danach gefragt, ob es sich bei der Nutzungsart des Gebäudes um eine "Selbstnutzung" handelt. 

Als Erläuterung steht folgendes:  "Selbstnutzende Eigentümer: sind (Mit-)Eigentümer von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, die sie zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnen. Die (Mit-)Eigentümerstellung wird durch Grundbuchauszug und die Haupt- oder alleinige Wohnung durch Meldebescheinigung nachgewiesen. Alle nicht-selbstgenutzen Wohneinheiten des Gebäuideeigentümers gelten automatisch als vermietet."

Was soll das????

1 Antwort

Ich habe es selbst rausgefunden. Hier geht es nur um die Förderanträge von Gebäudenetzen, wo es 30% Einkommensbonus bei selbsgenutzen Wohnraum handelt.

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