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Nicht förderfähige Solarthermie als Umfeldmaßnahme für Holzvergaserförderung förderfähig?

Hallo, 

Ich habe einen Kunden der einen Holzvergaser und eine Solarthermieanlage installieren lassen möchte. 

30% Grundförderung für den Holzvergaser hat er sicher, 

für den 20% Klimageschwindigkeitsbonus muss er unter anderen nachweisen, dass das Warmwasser bilanziell vollständig über eine Solarthermieanlage gedeckt wird.

 

Als Solarthermie Module sollen ältere aus Lagerbeständen verwendet werden. Diese sind in der aktuellen Liste der Förderfähigen Module jedoch nicht mehr vorhanden.

Die KFW entscheidet vorab jedoch nicht ob sie die Module als förderfähig sehen oder nicht, weshalb ich davon ausgehe, dass diese als Solarthermie nicht gefördert werden.

 

Nun zu meiner Frage:

Da es sich ja so oder so um den KFW Zuschuss Nr. 458 (Heizungsförderung) handelt und ich die Solarthermie nicht als alleinige Heizung fördern möchte, gehe ich davon aus, dass der Einbau der Module als Umfeldmaßnahme gefördert werden kann.

Unabhängig ob sie in der Liste der förderfähigen Anlagen stehen, da das Ziel die vollständige bilanzielle Deckung des Warmwassers ist, was natürlich nachzuweisen ist.

 

Was meint ihr? Als Umfeldmaßnahme förderfähig, wenn die bilanziellen Anforderungen erfüllt werden, oder zusätzlich/ Listeneintrag gefordert?

VG Michael

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