Seit 01.06.2024 ist scheinbar eine neue Wohneinheit in der BEG EM bzw. BEG WG förderfähig, wenn sie z.B. durch Ausbau eines Dachbodens entsteht, auch wenn nicht ein Teil dieser neuen WE schon vorher beheizt war. Steht so in Punkt 1.03 der technischen FAQ. Nur bei der BEG WG wird die WE bei Bestimmung des Förderhöchstbertrags nicht angerechnet. Warum auch immer.
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