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Neue Schließanlage nach Tausch der Hauseingangstür im MFH förderfähig?

Hallo zusammen,

ein Kunde hat eine Förderzusage für den Tausch von Fenstern und der Haustür in einem Mehrfamilienhaus (BEG EM).

Nun ist Ihnen aufgefallen, dass sie eine neue Schließanlage benötigen und die passenden Schlüssel, da der Schlüssel für die Hauseingangstür, der selbe wie für die entsprechende Wohnungseingangstür, des Kellerabteils, der Kellernebeneingangstür und dem Garagentor sein soll (wie bisher).

Können diese Kosten mit unter diesem Vorgang gefördert werden? Ich meine hierzu nichts im Infoblatt der förderfähigen Kosten zu finden oder ist hierzu der Punkt "Nachrüstsysteme wie Beschläge und Schlösser etc." zu verstehen?

Ich freue mich über ein Feedback aus der Runde.

Claudia Jahnz

1 Antwort

Um ein Nachrüstsystem handelt es sich nicht. Da aber alle Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Türaustausch entstehen gefördert werden, müsste die Schließanlage mit gefördert werden. Ich würde sie zu den förderfähigen Kosten hinzunehmen aber dem Antragsteller mitteilen, dass Du keine Gewähr übernimmst, ob sie dann tatsächlich vom BAFA gefördert wird.

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