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neue Frist für BnD für Heizungsförderung

Achtung! Die BnD bei der Heizungsförderung muss 6 Monate nach Stellung der letzten Rechnung (!!!) eingereicht werden, spätestens 6 Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist. Das ist anders als beim BAFA. Dort sind es weiterhin spätestens 6 Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist.

5 Antworten

Beided Bedingungen sind identisch, denn die letzte Rechnung muss innerhalb der Bewilligungsfrist gestellt (und bezahlt) werden

Ich bekam kürzlich die Auskunft von der Bafa, dass bei einer Heizung die Inbetriebnahme innerhalb der Frist liegen muss.

Aber nicht die Schlussrechnung oder gar Bezahlung. Das können in den 6 Monaten danach erfolgen 

Was nun wirklich gilt, weiß ich immer noch nicht :( 

 

Auszug aus einem Zusageschreiben der KFW zum Heizungsantrag. 

Hallo xyz,
wir freuen uns, dass Sie den Zuschuss Heizungsförderung Privatpersonen -
WG bei uns beantragt haben. Mit dem gewünschten Zuschuss unterstützen
wir Sie gerne dabei, Ihr Projekt einer neuen Heizungsanlage zu verwirklichen.
Wir haben für Sie einen Zuschuss in Höhe von maximal 16.500,00 EUR
reserviert.
Wir bieten Ihnen den Abschluss eines Vertrages gemäß der Anlage "Vertragsbedingungen"
an, die Sie auf den folgenden Seiten finden.
Wenn Sie nach der Durchführung Ihres Projektes die Auszahlung beantragen
und die erforderlichen Nachweise einreichen, kommt der Vertrag zustande. So
lange reservieren wir den errechneten voraussichtlichen Zuschussbetrag für
Sie.
So geht's jetzt für Sie weiter:
1. Sie können mit Ihrem Projekt starten.
2. Nach dem Abschluss der Arbeiten bestätigen Sie im Kundenportal "Meine
KfW" Ihre Identität und laden die Rechnungen der jeweiligen Fachunternehmen
hoch.
3. Die Einreichung der Rechnungen muss innerhalb von 6 Monaten ab dem
Datum der letzten Rechnung über Lieferungen und Leistungen für Ihr Projekt
erfolgen. Spätestens muss die Einreichung der Rechnungen am
28.08.2027 erfolgt sein. Dies gilt auch dann, wenn die zuvor genannte Frist von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung noch nicht abgelaufen
ist.
Wichtig: Wenn Sie bis dahin keine Rechnungen hochgeladen haben, ist
eine Auszahlung des Zuschusses nicht mehr möglich.
Die Funktion, um Ihre Nachweise hochzuladen, steht Ihnen voraussichtlich
ab September 2024 im Kundenportal "Meine KfW" zur Verfügung.
Für alle Anträge, die bis einschließlich 31.08.2024 gestellt werden,
gilt daher die folgende Sonderregelung: Ist die letzte Rechnung
zur Durchführung Ihres Projekts vor September 2024 ausgestellt worden,
gilt für die Einreichung der Rechnungen zur Projektdurchführung
eine Frist von 6 Monaten ab dem 01.09.2024. Danach ist eine Auszahlung
des Zuschusses nicht mehr möglich.
4. Alles fristgerecht und korrekt erledigt? Dann prüfen wir die Einhaltung der
Fördervoraussetzungen und zahlen den Zuschuss bei einem positiven Prüfergebnis
auf Ihr Konto aus.
Maßgeblich für unsere Prüfung sind die beiliegenden Vertragsbedingungen -
bitte halten Sie diese Bedingungen unbedingt ein. Werden die Arbeiten bei
Ihrer Heizungsanlage anders durchgeführt als in den Vertragsbedingungen
oder im Antrag vorgesehen, kann sich Ihr Zuschussbetrag reduzieren oder der
Zuschuss ganz entfallen.
Weitere Informationen zum Zuschuss finden Sie jederzeit unter
www.kfw.de/458. Unter www.kfw.de können Sie sich stets über alle unsere
Fördermöglichkeiten informieren.
Für Ihr Projekt wünschen wir Ihnen schon heute viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
KfW

 

 


 

Gilt die 6-Monats-Frist auch für die Baubegleitung? Weil für diese normalerweise die letzte Rechnung gestellt wird.

Es steht "Lieferungen und Leistungen", die Tätigkeit / Baubegleitung des Energieberaters ist auch eine Leistung zum Heizungstausch. Die ja nicht explizit als Baubegleitung gefördert wird und in die gesamte Leistung des Heizungstausch fällt.  Somit kann dieser auch später eine Rechnung und die BND erstellen, sollte dann kein Problem sein.

So sehe ich es zumindest und würde es im Ausnahmefall, in dem es untergegangen war den Vorgang abzuschließen, auch so handhaben.   

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